In der Diskussion um die Nutzung des ehemaligen Naherholungsgebiets "Brunner Heide" kehrt keine Ruhe ein. Wie berichtet, ist zuletzt eine vertragliche Lösung zwischen Gemeinde und Eigentümer gescheitert. Damit wurde das Verfahren zur Ernennung eines Naturdenkmals wiederaufgenommen.
Doch die Prüfung wird noch dauern. Es sind weitere Gutachten notwendig, etwa was die genaue Größe des künftigen Naturdenkmals betrifft. Auch die vorhandenen Pflanzen und Tierarten sollen im Auftrag des Landes NÖ noch einmal genau erhoben werden. Zudem geht es um die Frage, ob es sich um ein „landschaftsprägendes Element“ handelt.
Indes könnte es aber bald Druck geben, zumindest Teile des Areals wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
➤ Mehr dazu lesen Sie hier: Diskussion um Naherholungsgebiet: Keine Lösung für "Brunner Heide"
Im Herbst 2020 hatten Schlägerungen auf dem Gebiet rund um den Wienerbergerteich eine Bürgerinitiative und die Behörde auf den Plan gerufen, die ein Waldfeststellungsverfahren einleitete. Ergebnis: 11,6 Hektar der Brunner Heide sind „für die Forstbehörde Wald im Sinne des Forstgesetzes“ – und damit eigentlich frei zugänglich.
Zudem wurde ein Prüfverfahren zur Erklärung eines Naturdenkmals eingeleitet, das jedoch unterbrochen wurde. Denn Bürgermeister Andreas Linhart und die Rainer Gruppe verhandelten um einen Vertragsnaturschutz, um Teile des Gebietes wieder zu öffnen. Letztendlich wurden der Ortschef – auch nach Kritik der Opposition – und die Rainer Gruppe nicht einig.
Verantwortung
Für die Eigentümer ist daher klar: Aus Haftungsgründen müsse das Areal geschlossen bleiben. „Durch dieses Naturdenkmalverfahren haben wir ein Veränderungsverbot auferlegt bekommen“, heißt es. Man sei verantwortlich, das Gelände während des Verfahrens in unverändertem Zustand zu belassen.
„Um dies zu gewährleisten, müssen wir stets wissen, wer sich wann innerhalb des Grundstücks aufhält und was diese Personen dort machen. Dies wäre bei einem öffentlichen zugänglichen Areal schlichtweg nicht möglich.“ Man wolle vermeiden, dass im allerschlimmsten Fall jemand im Teich ertrinke oder sich am Gelände schwer verletze.
Bei der Behörde sieht man das differenzierter. Schon bald könnte ein Bescheid vorschreiben, welcher Teil des Areals zugänglich zu machen ist. Seit Herbst läuft ein forstrechtliches Verfahren, bei dem genau geprüft wird, wo sich der Wald befindet und wo welche Absperrungen den Zugang behindern, wie Bezirkshauptmann Philipp Enzinger erklärt. Indes macht sich die Rainer Gruppe weiter für eine vertragliche Lösung stark. Mit einer Online-Petition wurden 540 Unterschriften gesammelt.
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