Antikörpertests: Warum das Gesundheitsministerium großteils davon abrät

Antikörper (rot) greifen Coronaviren an.
Sie werden nicht als Entscheidungshilfe vor dem dritten Stich empfohlen. Leiterin der Impfabteilung: "Gibt keinen Wert der sagt, ob man einen Schutz hat oder nicht."

Soll man vor einer Covid-Auffrischungsimpfung einen Antikörpertest durchführen um zu sehen, ob eine Auffrischung überhaupt notwendig ist? Nein, heißt es dazu jetzt neuerlich aus dem Gesundheitsministerium. Antikörpertests sind aus Sicht des Ministeriums keine Grundlage, um sich für oder gegen eine Covid-19-Impfung zu entscheiden, auch nicht für oder gegen eine Auffrischungsimpfung. Das hält das Ministerium in einem Schreiben an die Landesimpfkoordinatoren, Landesgesundheitsräte und die Ärztekammer fest.

In der jüngsten Version der Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums zu den Covid-19-Impfungen heißt es, "eine Antikörperbestimmung zur Verifizierung des Serostatus (An- oder Abwesenheit spezifischer Antikörper im Blut, Anm.) soll nicht als Entscheidungsgrundlage für eine Covid-19-Impfung durchgeführt werden".  Antikörperbestimmungen zur Bestätigung eines durch die Impfung induzierten Schutzes erscheinen derzeit nicht zielführend und seien "laut Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums weder sinnvoll, noch empfohlen", so das Gesundheitsministerium in dem Schreiben.

Begründet wird dies in dem Schreiben damit, dass noch kein Schutzkorrelat definiert sei und noch nicht bekannt sei, "welche Antikörper-/Titerhöhe notwendig ist, damit ein sicherer Schutz vor Covid-19 gegeben ist". Von der routinemäßigen Bestimmung von Antikörpern zur Impferfolgskontrolle werde daher "bei immunologisch kompetenten Personen abgeraten", so die aktuellen Empfehlungen. Eine Ausnahme seien immunsupprimierte Patienten, bei denen das Immunsystem mit Medikamenten unterdrückt wird. Bei ihnen sind Antikörper notwendig um festzustellen, ob sie auf die Impfungen gegen Covid-19 angesprochen haben.

Antikörpertests: Warum das Gesundheitsministerium großteils davon abrät

Maria Paulke-Korinek leitet die Impfabteilung im Gesundheitsministerium.

In diese Richtung äußerte sich auch die Leiterin der Abteilung für Impfwesen im Gesundheitsministerium, Maria Paulke-Korinek, im Ö1-Journal um acht am Nationalfeiertag - speziell auch bezogen auf die Auffrischungsimpfungen: "Wenn die Personen geimpft sind mit zwei Dosen, natürlich sind dann Antikörper nachweisbar. Wir wissen aber, dass es keinen Wert gibt der sagt, ob man einen Schutz hat oder nicht. Also weiß man nicht, wie hoch dieser Antikörperspiegel sein muss, deshalb macht es überhaupt keinen Sinn, diese Antikörpertestung durchzuführen." Auch sie betont, dass davon Menschen mit unterdrücktem Immunsystem ausgenommen seien.

Sollte basierend auf dem Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 fälschlicherweise und entgegen den medzinischen Empfehlungen von einer Impfung gegen Covid-19 abgeraten werden, und diese Person an Covid-19 erkranken, so könne dies auch haftungsrechtliche Konsequenzen für den Arzt haben, betont das Gesundheitsministerium in dem Schreiben, "weil es klar im Gegensatz zur ausdrücklichen medizinischen Empfehlung steht".

Und die Sicherheit der Impfung wird nicht durch ein Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Antikörpern beeinflusst, heißt es im Gesundheitsministerium.

 

 

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