Fragwürdige Wohnhaus-Deals: Tojner erneut unter Druck
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft und das Bundeskriminalamt haben dem Unternehmer Michael Tojner ein brisantes Geschenk unter den Christbaum gelegt. Darin befindet sich neues Belastungsmaterial im Zusammenhang mit fragwürdigen Immobiliendeals angeblich zum Nachteil des Landes Burgenland.
Belastet wird Tojner laut Zwischenbericht der Ermittler von Geschäftspartner Günter Kerbler, dem er eine Reihe von Liegenschaften aus dem Portfolio der ehemals gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Riedenhof und Gesfö verkaufte. Kerbler wurde von den Ermittlern einvernommen.
„Durch die Aussagen des Günter Kerbler hat sich der Verdacht, dass eine Personengruppe um Tojner das Land Burgenland bei der Festsetzung der endgültigen Geldleistung über den tatsächlichen Wert der Liegenschaften bewusst getäuscht hat, massiv erhärtet“, heißt es im Bericht des Bundeskriminalamts. „Es hat sich auch der Verdacht bekräftigt, dass Michael Tojner bereits 2015 Machthaber der beiden (gemeinnützigen) Gesellschaften Riedenhof und Gesfö war.“
Strohmänner und Strohfirmen
Die Vorgeschichte: Tojner wird vorgeworfen, dass er sich über Strohmänner und -firmen die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Riedenhof und Gesfö schnappte. Im nächsten Schritt habe er die Aberkennung deren Gemeinnützigkeit durch das Land Burgenland vorangetrieben, um danach mit dem Verkauf der Wohnhäuser den großen Reibach zu machen. Tatsächlich erfolgte im Oktober 2015 die Aberkennung (siehe unten).
Laut Gesetz sollte das Land Burgenland als Abgeltung den objektiven Verkehrswert der Liegenschaften erhalten. Dazu haben sowohl das Land als auch die Wohnbaugesellschaften Gutachten in Auftrag gegeben. Am Ende hat die Tojner-Gruppe für die Wohnbauten der Riedenhof und Gesfö Abschlagszahlungen in Höhe von 14,26 Millionen Euro geleistet. Aus Sicht der Ermittler und des Landes Burgenland war das viel zu wenig. Deshalb erstattete das Land zu Jahresbeginn 2019 Anzeige gegen Tojner und weitere Personen.
In diesem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Betruges gibt es mittlerweile 33 Beschuldigte.
„Es besteht der Verdacht, dass Tojner den Bediensteten des Landes Burgenland Gutachten zum Wert der Liegenschaften vorlegen ließ, obwohl er die Liegenschaften im selben Zeitraum deutlich höher bewertete und von Günter Kerbler einen erheblich höheren Kaufpreis forderte“, wird im Bericht behauptet.
Fakt ist: Am 7. Juli 2015 bot Tojner dem „lieben Günter“ fünf Wiener Liegenschaften von Riedenhof und Gesfö zum Paketpreis in Höhe von 25 Millionen Euro an. Das Schreiben liegt dem KURIER in Kopie vor. Im Herbst 2015 soll dann eine mündliche Einigung zwischen Kerbler und Tojner erzielt worden sein. Aber die „verbindliche Übereinkunft“ soll erst nach Aberkennung (Oktober 2015) der Gemeinnützigkeit gefolgt sein. Darauf legt Tojner großen Wert.
Verdacht der Untreue
Indes sehen die Ermittler das anders. Laut Bundeskriminalamt wird durch „die vorgefundenen Unterlagen der Verdacht der Untreue zum Nachteil der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften erhärtet“.
Auffällig ist, dass der Wert der Liegenschaften anscheinend schon vor Aberkennung der Gemeinnützigkeit explodierte. So soll der Immobilieninvestor Günter Kerbler den Ermittlern eine brisante Excel-Tabelle vorgelegt haben. Diese liegt dem KURIER vor und soll vom Juli 2015 stammen. Darin werden insgesamt 41 Wohnungsliegenschaften der Gesfö und Riedenhof aufgelistet: Laut Kerbler wollte Tojner bei einem Verkauf 72,57 Millionen Euro lukrieren, Kerbler wollte dagegen nur 49,34 Millionen Euro zahlen. Man kam nicht zusammen, Kerbler übernahm lediglich die vorher erwähnten fünf Liegenschaften in Wien.
Vorwürfe bestritten
Indes bestreitet Michael Tojner alle strafrechtlichen Vorwürfe. Dass Tojner schon Monate vor der Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Riedenhof und Gesfo mit potenziellen Käufern über Liegenschaftsverkäufe verhandelte, wird nicht bestritten. „Gespräche über einen Verkauf sind noch kein Verkauf“, sagt Tojner-Anwalt Karl Liebenwein. Tatsächlich verkauft sei aber erst nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit worden. Also streng nach dem damaligen Gesetz. Mit Entzug der Gemeinnützigkeit habe man, so die Tojner-Argumentation, „die Liegenschaften frei veräußern können“ und „jeglicher Gewinn aus einer Wertsteigerung der Liegenschaften stehe eben den jeweiligen (Verkäufer-) Gesellschaften zu“.
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