Wohnbau: Wie man die Gemeinnützigkeit los wird

Wohnbau: Wie man die Gemeinnützigkeit los wird
Aberkennung nach Gesetzesverstößen. Novelle soll dubiose Praktiken verhindern.

Dass Wohnbaugesellschaften den Status der Gemeinnützigkeit verlieren, kommt in Österreich eher selten vor. Umso hellhöriger wurden Branchenkenner, als das 2015 mit Gesfö und Riedenhof gleich zwei Bauträgern im Burgenland passierte. Über komplexe Firmenstrukturen und Mittelsmänner werden beide dem Einflussbereich des Wiener Unternehmers Michael Tojner zugeordnet.

Gemeinnützige Wohnbaugesellschaften müssen sich an strenge Auflagen halten, die im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) festgeschrieben sind. Die Unternehmen können die Gemeinnützigkeit auch nicht von sich aus aufgeben, vielmehr erfolgt eine Aberkennung durch die zuständige Aufsichtsbehörde (hier: Land Burgenland) als Sanktion gegen grobe Verstöße gegen das WGG.

Prüfung verweigert

Um ein Aberkennungsverfahren zu erzwingen, wurde offenbar in beiden Fällen gezielt gegen das WGG verstoßen. Diesen Schluss lässt zumindest die Sachverhaltsdarstellung zu, die das Land im Jänner bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht hat. Demnach wurde im Juli 2015 bekannt, dass Gesfö und Riedenhof die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 durch den zuständigen Revisionsverband verweigern würden. Unmittelbar danach starteten die Aberkennungsverfahren. Beide Gesellschaften hatten erst kurz davor ihren Firmensitz in das Burgenland verlegt.

Ziel dieses Vorgehens war, so lautet der Vorwurf, die Wohnungen der beiden Gesellschaften nach Verlust der Gemeinnützigkeit lukrativ veräußern zu können.

Um solchen Praktiken einen Riegel vorzuschieben, erfolgte im Herbst 2018 eine Novelle des WGG. So müssen künftig die Fördergelder in jenem Bundesland zurückgezahlt werden, in denen auch tatsächlich die Wohnungen des Trägers stehen. Zur Erklärung: Im Fall von Riedenhof und Gesfö kassierte das Land Burgenland im Zuge der Aberkennung der Gemeinnützigkeit hohe Summen an Fördergeld-Rückforderungen, obwohl keine einzige Wohnung der Träger im Burgenland beheimatet ist.

Besteht erhebliche Gefahr einer Verletzung des WGG, kann die Landesregierung einen Kommissär einsetzen, ohne dessen Zustimmung keine Entscheidungen im Unternehmen erfolgen können.

Erstmals eingesetzt wurde ein Kommissär vor Kurzem bei der WBV-GFW, der wegen möglicher Verstöße gegen das WGG ebenfalls die Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohte. Die Stadt Wien hat 2018 angeordnet, den Verkauf der GFW rückgängig zu machen. Der Käufer war übrigens mit Christian Hosp ein enger Geschäftspartner von Michael Tojner.

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