3-G am Arbeitsplatz: So kontrolliert der Arbeitgeber
3G am Arbeitsplatz schön und gut, aber wie kontrollieren? "Fragen Sie mich nicht, ich hab noch keine Ahnung", reagiert ein Inhaber eines Gärtnereibetriebes in Niederösterreich etwas ratlos. So wie ihm geht es derzeit wohl vielen Unternehmern im Land. Sie hadern mit der praktischen Umsetzung.
Das zuständige Arbeitsministerium versucht aufzuklären. "Es gibt keine exakten zeitlichen Vorgaben. Die Kontrollen haben so zu erfolgen, dass sie effektiv (unangekündigt, unregelmäßig etc.) und wirkungsvoll (genau, umfassend) sind." Dabei komme es auf die genauen Umstände des Einzelfalls an. Zu berücksichtigen seien auch Größe und Struktur des Betriebes.
Gewisser Spielraum
Die Betriebe haben also für die Umsetzung der 3G-Pflicht einen gewissen Spielraum. Das sieht man auch bei der Wirtschaftskammer so. "Es ist den Betrieben überlassen, ob sie entsprechende Hinweise und Aushänge anbringen, stichprobenartige Kontrollen durchführen oder die Mitarbeiter mündlich oder schriftlich auf 3G hinweisen. Wichtig ist jedenfalls, dass die Mitarbeiter über die 3-G-Pflicht Bescheid wissen", sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Bundesobfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk in der WKO. Kommt es zu Kontrollen durch die Behörden, müsse der Arbeitgeber jedenfalls vorweisen können, dass er seine Mitarbeiter auf die 3-G-Pflicht hingewiesen hat oder stichprobenartig kontrolliert.
Präventionskonzepte
Viele Unternehmen machen das aufgrund bestehender Regelungen ohnehin. Im Gesundheitsbereich, Handel und Tourismus gelten schon seit April eigene 3-G-Regeln, Betriebe mit mehr als 51 Mitarbeitern müssen seither Covid-19-Präventionskonzepte umsetzen. Auf Baustellen der Strabag etwa wird die 3-G-Regel sowohl an allen Standorten als auch Baustellen umgesetzt, heißt es auf KURIER-Anfrage. Mit der Kontrolle sind an den Standorten die jeweiligen Führungskräfte sowie auf Baustellen die Bauleiter und Poliere betraut.
Digitale 3-G-Helfer
Rechtzeitig mit Inkrafttreten der Verordnung bringen die ersten Anbieter datenschutzkonforme Softwarelösungen zur 3-G-Kontrolle im Betrieb auf den Markt. Ähnliche Anwendungen gibt es schon für die 3-G-Registrierung in der Gastronomie. Das Wiener Start-up FasTest etwa bietet mit seinem "FastPass" Unternehmen eine Art digitalen Covid-Beauftragten an. Die Mitarbeiter werden via eMail verständigt und können in eine Applikation selbstständig und regelmäßig ihren 3-G-Status eingeben.
Der Arbeitgeber erfährt über ein Dashboard nur, ob die 3-G-Regel eingehalten wird. "Die 3-G-Kontrolle ist durch FastPass ohne großen Aufwand möglich", sagt FasTest-Chef Manuel Chytilek. Einen prominenten Kunden gibt es bereits: Ab 1. Dezember wickelt das Digitalisierungsministerium die 3-G-Kontrolle mit FastPass ab.
Auch die Firma Lead Horizon, die in Wien die kostenlosen PCR-Gurgeltests abwickelt, hat eigene Unternehmenslösungen entwickelt. Nicht nur zu Hause oder in Schulen, auch am Arbeitsplatz kann mit den Testkits von Lead Horizon in Verbindung mit einer an die Bedürfnisse von Unternehmen angepassten Software-Lösung gegurgelt werden.
Beim Eintritt ins Firmengelände oder Bürogebäude kann ein Nachrüsten von bestehenden – meist kontaktlosen – Zutrittssystemen helfen. So bietet etwa die Firma Skidata inzwischen ein automatisches Erfassen des Grünen Passes am Drehkreuz an. Die Arbeitgeber müssen auch kontrollieren, dass die Mitarbeiter stets einen gültigen 3-G-Nachweis mitführen, falls die Behörden Vorort kontrollieren.
Welche Tests gelten?
Unterschiedlich ist, welche Tests jene Arbeitnehmer vorweisen müssen, die weder geimpft noch genesen sind. In Wien ist immer ein PCR-Test notwendig. In den anderen Bundesländern reichen derzeit noch Wohnzimmertests oder Antigentests. Ab der Stufe 2 (über 300 belegte Intensivbetten) gelten auch dort nur noch Antigentests, ab der Stufe 3 müssen auch österreichweit die Ergebnisse von PCR-Tests vorgelegt werden.
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