3-G am Arbeitsplatz: Wie das ab 1.11. in der Praxis abläuft
Ab 1. November gilt die 3-G-Regel auch am Arbeitsplatz. Dann dürfen nur mehr Personen, die geimpft, getestet oder genesen sind, ihren Arbeitsort betreten, sonst drohen Strafen.
Mit dem 3-G-Nachweis muss dann keine Maske mehr getragen werden. Maskenpflicht bleibt in Pflegeheimen, Spitälern, Supermärkten und Apotheken bestehen.
Die Politik erhofft sich durch die 3-G-Regel einen Anstieg der Impfrate. Aber wie soll der Arbeitsalltag ab 1. November genau ablaufen? Der KURIER hat die Details:
In welcher Regelmäßigkeit müssen Betriebe Kontrollen durchführen, um das "Soll" der Gesundheitsbehörden zu erfüllen?
Es gibt hier keine exakten zeitlichen Vorgaben, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Es komme auf die genauen Umständen des Einzelfalls an – zu berücksichtigen sind etwa Größe und Struktur des Betriebs, Anzahl der Mitarbeiter sowie die räumliche und organisatorische Beschaffenheit. Kontrollen haben jedenfalls so zu erfolgen, dass sie effektiv (unangekündigt, unregelmäßig etc.) und wirkungsvoll (genau, umfassend etc.) sind.
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