Deutliche Mehrheit in Umfrage für 3G-Regel am Arbeitsplatz

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Schon jetzt sind rechtliche Konsequenzen möglich, wenn sich Arbeitnehmer trotz Aufforderung beharrlich weigern, sich testen zu lassen.

Dass 3G am Arbeitsplatz kommt, das gilt derzeit als ziemlich fix. ÖGB, der Gesundheits- und auch der Arbeitsminister stehen dem Vorhaben positiv gegenüber. Aktuell werden Detailfragen zu 3G von den Sozialpartnern diskutiert.

In vielen Betrieben werde das Modell ohnehin schon jetzt umgesetzt, sagte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) gestern in Ö1. Und wie stehen die Österreicher dazu, künftig vielleicht generell nur noch getestet, geimpft oder genesen am Arbeitsplatz erscheinen zu dürfen?

 

Laut einer Umfrage von ATV halten 37 Prozent der Befragten (Sample 500 Personen) 3G am Arbeitsplatz für eine "sehr gute Idee", 26 Prozent empfinden es als "gute Idee". 11 Prozent sehen eine "eher schlechte Idee", 20 Prozent eine "sehr schlechte Idee". Wobei sich unter den Wählergruppen große Unterschiede zwischen den ÖVP- und FPÖ-Anhängern zeigen. Bei ÖVP-Wählern empfinden es 58 Prozent als "sehr gut", bei den Sympathisanten der FPÖ hingegen 57 Prozent als "sehr schlecht".

Unter den Berufstätigen ortet Meinungsforscher Peter Hajek ebenfalls eine Polarisierung bei geimpft/genesen/getestet als Zugangsbeschränkung zum Job. "Während 34 Prozent die neue Regel für eine 'sehr gute Idee' halten, sprechen 24 Prozent von einer 'sehr schlechten Idee'. Der Rest der Berufstätigen steht dem Thema noch indifferent gegenüber", so Hajek am Sonntag in einer Aussendung.

Schon jetzt Konsequenzen möglich

Übrigens: Sollte sich gesetzlich nichts ändern, dann sind die Konsequenzen für Testverweigerer im Arbeitsrecht schon jetzt klar geregelt, sagte gestern Arbeitsminister Kocher.

Er erinnerte daran, dass im österreichischen Arbeitsrecht eine Kündigung ohnehin ohne Angaben von Gründen - mit einigen Ausnahmen - erfolgen könne. Die Arbeitsrechtsexperten seien sich einig, dass eine dauerhafte Testverweigerung "natürlich ein Grund für eine Kündigung wäre".

Entsprechende Fälle hätten auch bereits vor Höchstgerichten Bestand gehabt, so Kocher im Ö1-Interview.

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