3-G am Arbeitsplatz: Über diese Knackpunkte wird verhandelt

Es wird wieder kälter, das soziale Leben verlagert sich zunehmend in die Innenräume. Dieser sogenannte "saisonale Effekt" wird allen Expertenprognosen zufolge zu einer stärkeren Ausbreitung des Coronavirus führen. Gleichzeitig steht das Problem der zu niedrigen Impfquote und der möglichen Überlastung der Intensivstationen immer noch im Raum. Schon bald werden daher Entscheidungen zu möglichen Maßnahmenverschärfungen erwartet.
Die bundesweit gültigen Maßnahmen an die schärferen Regeln, die in Wien gelten (siehe Infobox), anzupassen, sei derzeit nicht im Gespräch, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Auch der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer erklärte, er habe zwar bereits darüber nachgedacht, die Regelungen für die Steiermark nach Wiener Vorbild zu verschärfen, "aber unser Verfassungsdienst sagt mir, das hält nicht. Und Rechtsbruch möchte ich keinen begehen."
- FFP2-Pflicht: Gilt für den gesamten Handel, in Museen oder Bibliotheken unabhängig vom Impfstatus
- 2,5-G-Regel: Antigentests werden nicht mehr akzeptiert. PCR-Tests sind nur 48 Stunden gültig (statt 72 bundesweit). In Wien fallen Kinder ab sechs Jahren unter die Testpflicht (sonst 12 Jahre).
- 2,5-G plus Maske: Im Kino oder Kultureinrichtungen muss man trotz 2,5-G-Regel MNS tragen, so die Räume weniger als 500 Personen fassen. Spitalsbesucher müssen FFP2-Masken tragen.
- 2-G-Regel: In der Nachtgastronomie dürfen nur Geimpfte und Genesene feiern. Die Maßnahme gilt auch für Veranstaltungen ab 500 Personen: Das trifft Besucher von Sport- wie Kultureinrichtungen. Maske ist keine nötig.
Als ziemlich fix gilt hingegen, dass es eine 3-G-Regel am Arbeitsplatz geben wird. Am Montag hat dazu bereits ein Arbeitsgespräch mit Vertretern des Gesundheits- und des Arbeitsministeriums, den Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung (IV) stattgefunden. Konkrete Ergebnisse kamen nicht heraus, dazu seien weitere Gespräche notwendig, hieß es im Anschluss. "Es wurde festgehalten, dass für eine mögliche Regelung weitere Konkretisierungen notwendig sind." Konkret geht es darum, wie eine solche Regelung technisch und rechtlich umgesetzt werden kann.
Die offenen Fragen und größten Knackpunkte der Regelung:
Wie schnell ist mit einer Regelung in Österreich zu rechnen?
In Österreich soll nun "zügig" weiterverhandelt werden, der Austausch zwischen Ministerien und Sozialpartnern laufe gegenwärtig, einen konkreten Zeithorizont für eine Entscheidung gibt es aber nicht. In Italien wird der 3-G-Nachweis für Arbeitnehmer bereits ab 15. Oktober verpflichtend.
Wie kann 3-G am Arbeitsplatz legistisch überhaupt umgesetzt werden?
Voraussichtlich wird es eine Verordnung auf Basis des Covid-19-Maßnahmengesetzes geben. Darin ist ja schon jetzt festgelegt, dass bestimmte Arbeitsorte nur unter Auflagen betreten werden können. Dieser Passus soll nun auf all jene Arbeitsorte ausgedehnt werden, an denen es zu persönlichen Kontakten kommt. Nicht möglich ist hingegen eine Bestimmung für alle Arbeitsorte. Ein Lkw-Fahrer, der alleine in der Fahrerkabine sitzt, wird beispielsweise keinen 3-G-Nachweis erbringen müssen.
Wie soll der 3-G-Nachweis am Arbeitsplatz kontrolliert werden?
Laut Gesundheitsministerium werden die Kontrollen wohl stichprobenartig durchgeführt werden. Der Arbeitgeber muss also seine Mitarbeiter nicht jedes Mal zu Dienstbeginn kontrollieren. Generell ist aber noch ungewiss, wen die Verordnung "ansprechen" wird - Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Wahrscheinlicher ist, dass - analog zu den Betretungsrichtlinien für den Handel - die Arbeitnehmer die Adressaten der Verpflichtung sein werden. Das hieße dann, dass die Arbeitnehmer auch gestraft werden könnten, wenn sie ohne über eines der drei G zu verfügen, den Arbeitsort betreten.
Mit welchen Konsequenzen müssen Mitarbeiter rechnen, die keinen 3-G-Nachweis mit sich führen?
Wird ein Mitarbeiter, der 3-G nicht erfüllt, gekündigt? Wird er ohne Entgeltfortzahlung suspendiert oder für die Verweigerung eines der drei G gar mit bezahltem Urlaub belohnt? Das sei einer der zentralen offenen, rechtlichen Knackpunkte, heißt es von Seiten der Verhandlungspartner. Laut Arbeiterkammer gilt hier wiederum: Sind die Arbeitnehmer die Adressaten der Verpflichtung, liegt das "Entgeltrisiko" bei ihnen, außer sie können "unverschuldet" keinen Nachweis erbringen. Die IV hat sich in dieser Frage bereits im Vorfeld des Gesprächs für das italienische Modell stark gemacht.
Was sieht das italienische Modell vor?
Beim südlichen Nachbar sieht es folgendermaßen aus: Wer am Arbeitsplatz fünf Tage lang ohne eine Impfbescheinigung, einen negativen Test, oder ein Genesungszertifikat erscheint, wird zwar nicht gekündigt, aber ohne Gehalt vom Dienst suspendiert.
Was wollen die Sozialpartner?
ÖGB-Chef Wolfgang Katzian hatte bereits vor der Expertenrunde am Montag mitgeteilt, dass er sich eine 3-G-Regelung am Arbeitsplatz grundsätzlich vorstellen könnte. "Ich bin kein Virologe. Die Virologen werden der Regierung sagen, ob sie diese Maßnahme brauchen, dann muss die Regierung entscheiden. Wir als Gewerkschaften tragen sie mit, wenn sie notwendig ist", erklärte er. Ähnliche Töne auch aus der Wirtschaftskammer: "Die Entscheidung, ob 3-G am Arbeitsplatz kommt und wie genau es ausgestaltet wird, liegt bei der Regierung. Wir haben dazu innerhalb der Sozialpartnerschaft und der Bundesregierung unsere Rechtssicht ausgetauscht. Die inhaltliche Ausgestaltung liegt nun bei der Regierung." Die IV teilt mit: "Wichtig sind Maßnahmen, die dazu beitragen, dass sich mehr Menschen impfen lassen - das ist der einzige Ausweg aus der Krise. Gleichzeitig müssen wir aber sicherstellen, dass zusätzliche Maßnahmen nicht zu bürokratischem Mehraufwand für Unternehmen führen."
Wieso gilt in manchen Unternehmen schon jetzt 3-G?
Einerseits gelten in einigen Branchen wie Handel oder Tourismus eigene Vorschriften, andererseits müssen Betriebe mit mehr als 51 Mitarbeitern schon seit April ein eigenes Covid-19-Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen. Betriebe haben bereits auf diesem Weg eine 3-G-Pflicht eingeführt. Bei der Post gilt sogar die 2-G-Regel, ansonsten muss eine FFP2-Maske getragen werden. Das Problem: Bisher war die Rechtsgrundlage dafür einigermaßen schwammig. Das soll sich durch die Verordnung nun ändern.

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