3-G am Arbeitsplatz: Über diese Knackpunkte wird verhandelt

3-G am Arbeitsplatz: Über diese Knackpunkte wird verhandelt
Die Maßnahmen bundesweit nach Wiener Vorbild zu verschärfen, soll aktuell nicht im Gespräch sein.

Es wird wieder kälter, das soziale Leben verlagert sich zunehmend in die Innenräume. Dieser sogenannte "saisonale Effekt" wird allen Expertenprognosen zufolge zu einer stärkeren Ausbreitung des Coronavirus führen. Gleichzeitig steht das Problem der zu niedrigen Impfquote und der möglichen Überlastung der Intensivstationen immer noch im Raum. Schon bald werden daher Entscheidungen zu möglichen Maßnahmenverschärfungen erwartet.

Die bundesweit gültigen Maßnahmen an die schärferen Regeln, die in Wien gelten (siehe Infobox), anzupassen, sei derzeit nicht im Gespräch, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Auch der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer erklärte, er habe zwar bereits darüber nachgedacht, die Regelungen für die Steiermark nach Wiener Vorbild zu verschärfen, "aber unser Verfassungsdienst sagt mir, das hält nicht. Und Rechtsbruch möchte ich keinen begehen."

  • FFP2-Pflicht: Gilt für den gesamten Handel, in Museen oder Bibliotheken unabhängig vom Impfstatus
  • 2,5-G-Regel: Antigentests werden nicht mehr akzeptiert. PCR-Tests sind nur 48 Stunden gültig (statt 72 bundesweit). In Wien fallen Kinder ab sechs Jahren unter die Testpflicht (sonst 12 Jahre).
  • 2,5-G plus Maske: Im Kino oder Kultureinrichtungen muss man trotz 2,5-G-Regel MNS tragen, so die Räume weniger als 500 Personen fassen. Spitalsbesucher müssen FFP2-Masken tragen.
  • 2-G-Regel: In der Nachtgastronomie dürfen nur Geimpfte und Genesene feiern. Die Maßnahme gilt auch für Veranstaltungen ab 500 Personen: Das trifft Besucher von Sport- wie Kultureinrichtungen. Maske ist keine nötig.

Als ziemlich fix gilt hingegen, dass es eine 3-G-Regel am Arbeitsplatz geben wird. Am Montag hat dazu bereits ein Arbeitsgespräch mit Vertretern des Gesundheits- und des Arbeitsministeriums, den Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung (IV) stattgefunden. Konkrete Ergebnisse kamen nicht heraus, dazu seien weitere Gespräche notwendig, hieß es im Anschluss. "Es wurde festgehalten, dass für eine mögliche Regelung weitere Konkretisierungen notwendig sind." Konkret geht es darum, wie eine solche Regelung technisch und rechtlich umgesetzt werden kann.

Die offenen Fragen und größten Knackpunkte der Regelung:

Wie schnell ist mit einer Regelung in Österreich zu rechnen?

In Österreich soll nun "zügig" weiterverhandelt werden, der Austausch zwischen Ministerien und Sozialpartnern laufe gegenwärtig, einen konkreten Zeithorizont für eine Entscheidung gibt es aber nicht. In Italien wird der 3-G-Nachweis für Arbeitnehmer bereits ab 15. Oktober verpflichtend.

Wie kann 3-G am Arbeitsplatz legistisch überhaupt umgesetzt werden?

Voraussichtlich wird es eine Verordnung auf Basis des Covid-19-Maßnahmengesetzes geben. Darin ist ja schon jetzt festgelegt, dass bestimmte Arbeitsorte nur unter Auflagen betreten werden können. Dieser Passus soll nun auf all jene Arbeitsorte ausgedehnt werden, an denen es zu persönlichen Kontakten kommt. Nicht möglich ist hingegen eine Bestimmung für alle Arbeitsorte. Ein Lkw-Fahrer, der alleine in der Fahrerkabine sitzt, wird beispielsweise keinen 3-G-Nachweis erbringen müssen.

Wie soll der 3-G-Nachweis am Arbeitsplatz kontrolliert werden?

Laut Gesundheitsministerium werden die Kontrollen wohl stichprobenartig durchgeführt werden. Der Arbeitgeber muss also seine Mitarbeiter nicht jedes Mal zu Dienstbeginn kontrollieren. Generell ist aber noch ungewiss, wen die Verordnung "ansprechen" wird - Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Wahrscheinlicher ist, dass - analog zu den Betretungsrichtlinien für den Handel - die Arbeitnehmer die Adressaten der Verpflichtung sein werden. Das hieße dann, dass die Arbeitnehmer auch gestraft werden könnten, wenn sie ohne über eines der drei G zu verfügen, den Arbeitsort betreten.

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