3G-Regel am Arbeitsplatz: Aber was soll mit Verweigerern passieren?
In der Arbeitswelt könnte es in Österreich - ähnlich der ab Mitte Oktober geltenden Regelung in Italien - zu einer 3G-Regel kommen. Es gebe dazu aktuell Gespräche zwischen den Sozialpartnern, hieß es aus dem Gewerkschaftsbund am Dienstag. Im Gesundheitsministerium gab man sich durchaus offen für derartige Schritte: Ziel sei eine Erhöhung der Impfquote, "es ist daher gut, dass sich die Sozialpartner auf eine Lösung verständigen wollen".
"Die Intensivstationen bestmöglich zu entlasten, ist die wichtigste Aufgabe des Pandemie-Managements. Deshalb muss die Impfquote erhöht werden und deshalb müssen Ungeimpfte geschützt werden, damit sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig anstecken", hieß es auf APA-Anfrage aus dem Gesundheitsministerium. "Jeder Vorschlag, der dabei hilft, ist zu begrüßen." Auf die Umsetzung des weiteren Stufenplans habe eine solche Maßnahme "keine Auswirkungen".
Seitens der Gewerkschaft wurde bestätigt, dass es Gespräche auf Sozialpartnerebene gebe. "Wir stehen diesem Vorhaben positiv gegenüber", so eine ÖGB-Sprecherin. Es gehe dabei um einen 3G-Nachweis auf der Arbeit generell, nicht nur in Büros, präzisierte sie. Vorerst keine Stellungnahme gab es seitens der Wirtschaftskammer und aus dem Arbeitsministerium.
Offen ist, was mit jenen Arbeitsnehmern geschehen soll, die sich weder impfen lassen noch einen Test machen wollen.
Italien straft Impf- und Testverweigerer
In Italien wird - als erstes europäisches Land - der sogenannte Grüne Pass für alle Beschäftigten des öffentlichen und privaten Sektors zur Pflicht gemacht. Ab dem 15. Oktober soll man nur mehr geimpft, genesen oder getestet an den Arbeitsplatz kommen dürfen, und dies mit dem in Italien "grüner Pass" genannten Dokument nachweisen. Andernfalls drohen Sanktionen. Der Beschluss wurde bei einer Ministerratssitzung am vergangenen Donnerstag gefasst.
Medienberichten zufolge drohen Arbeitnehmern, die den Pass nicht vorlegen, Geldstrafen in Höhe von 400 bis zu 1000 Euro. Wer der Arbeit länger als fünf Tage fernbleibt, weil er das Dokument nicht vorlegen kann, muss damit rechnen, dass Lohn und Arbeitsverhältnis ausgesetzt werden. Entlassungen sind allerdings nicht erlaubt. Wer die Dokumente fälscht, muss mit einem Strafverfahren rechnen.
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