Erbstreit: Erfolg vor Gericht für Witwe von Niki Lauda
Bereits 2020, ein Jahr nach dem Tod des ehemaligen F1-Piloten Niki Lauda, brachte dessen Witwe Birgit eine Klage gegen die Privatstiftung Lauda sowie die Verlassenschaft ein. Zumindest den Pflichtteil forderte die 45-Jährige für sich ein.
Birgit Lauda kämpfte vor Gericht gegen Stiftung
Am 20. Mai jährt sich der Todestag von Niki Lauda zum fünften Mal. Der dreifache Formel-1-Weltmeister starb 2019 im Alter von 70 Jahren, in der Meinung, seine Hinterlassenschaft zugunsten seiner zwei Familien (Birgit Lauda ist die Mutter seiner Zwillinge Max und Mia) gut geregelt zu haben.
Lauda wollte keinen Streit unter seinen Erben um sein Vermögen – das vertraute er unter anderem seinen engsten Wegbegleitern in Form einer Stiftung an, die bereits 1997 gegründet wurde. Laudas expliziter Wunsch war, dass seine Erben das Vermögen nicht "verschleudern" würden.
Dennoch brach genau so ein Streit aus, bereits ein Jahr nach seinem Tod zog Birgit Lauda vor Gericht und forderte zumindest den Pflichtteil der Erbschaft ein. Streitwert der Klage gegen die Stiftung: 20 Millionen Euro. In Summe dürfte sich das Stiftungsvermögen auf etwa 100 Millionen Euro belaufen (der KURIER berichtete).
Rechtsstreit nicht in Österreich, sondern in Spanien
Neben diversen anderen Behauptungen gegen Birgt Lauda blieb eine wesentliche Krux im Streit um die Erbschaft die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit, wie etwa die Kronen Zeitung berichtet. Da Niki Lauda nicht in Österreich, sondern auf Ibiza gelebt hatte, hätte die Stiftung darauf gepocht, dass die spanischen Gerichte für den Fall zuständig wären – was die Sache für die 45-Jährige erheblich schwieriger machte. In Österreich wäre die Sache klar gewesen: Hierzulande erhält der hinterbliebe Ehepartner neben den Kindern aus der Erbschaft einen Pflichtteil in Höhe von einem Sechstel der Erbschaft.
Hinzu kam im langen Gerichtsduell auch der Umstand, dass Birgit Lauda offenbar wieder heiraten will. Ihr neuer Partner, der österreichische Finanzexperte Marcus Sieberer, hat seinen Wohnsitz in der Schweiz, Lauda soll eine Übersiedlung dorthin mit ihren Kindern bereits angedacht haben.
Sollte Birgit Lauda tatsächlich erneut heiraten, würde sie die Zuwendungen der Stiftung verlieren, die sie in der Zwischenzeit monatlich erhalten hat. Diesen Passus hat F1-Weltmeister und Unternehmer Lauda in der Stiftungsurkunde festgeschrieben. Besagte Zuwendungen belaufen sich auf die Eckpunkte Schulgeld, Urlaube, Hausangestellte sowie 20.000 Euro "Taschengeld" im Monat für Birgit Lauda.
Millionenstreit um Niki Laudas Erbe
Wie mehrere Medien am Freitag vermeldeten, soll es nichtsdestotrotz nun einen Erfolg für Birgit Lauda vor Gericht gegeben haben. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen stellte bereits 2023 fest, dass Birgit Lauda pflichtteilsberechtigt und nicht erbunwürdig sei. Auch wurde bestätigt, dass ihr Lebensmittelpunkt durchaus in Wien war – was bedeutet, dass auch österreichisches Recht zur Anwendung kommt.
Zwar legte die Gegenseite Berufung ein, das Oberlandesgericht wies diese aber ab. Birgit Lauda stehen rund 16 Prozent des Vermögens zu, berichtete die Kronen Zeitung.
Damit ist die Sache aber natürlich noch nicht vom Tisch, die genaue Summe muss nicht gerichtlich festgelegt werden. Birgit Lauda und ihre Kontrahenten werden sich also wohl abermals vor Gericht wiedersehen.
Kommentare