Streit um Niki Laudas Erbe: Erster Gerichtserfolg für die Witwe
Um das Millionenerbe von Niki Lauda ist vor Gericht ein erbitterter Streit entbrannt. Das Testament habe der 2019 verstorbene dreifache Formel-1-Weltmeister und Luftfahrtunternehmer seit 2007 nicht mehr geändert, berichtet die "Krone". Zu Birgit Lauda, der Witwe, und den Zwillingen im Teenageralter gibt es nur in der Stiftungsurkunde der Privatstiftung Lauda eine Regelung.
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Pflichtanteil im zweistelligen Millionenbereich
Sind die oder der Ehepartner bzw. die Nachkommen im Testament nicht genannt, haben sie laut Erbrecht Anspruch auf einen Pflichtanteil. Für die Laut "Krone"-Bericht mache das eine Sechstel des Vermögens aus.
Bereits seit Ende der 1990er sammelte Lauda in seiner Privatstiftung "Niki nazionale" seine Vermögenswerte. Der Pflichtteil wurde bisher nicht ausbezahlt. Die Gründe dafür seien verschieden: etwa, dass Niki Lauda auf Ibiza lebte und deswegen spanische Gerichte zuständig seien oder dass die Stiftung Birgit Lauda für erbunwürdig erklären lassen wollte.
Beide Vorwürfe haben sich mit diesem Zwischenurteil erledigt. Der Lebensmittelpunkt wurde in Wien bestätigt und auch für die Erbunwürdigkeit gibt es keine rechtliche Grundlage. Ebenso wurde im Urteil bestätigt, dass der Anspruch auf einen Pflichtanteil besteht, unklar ist die Höhe des Anspruchs. Dieser könnte im zweistelligen Millionenbereich liegen. Der Anwalt wolle das Urteil nicht weiter kommentieren, weil die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Beide Parteien haben vier Wochen Zeit für eine Berufung.
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