Stiftungsvorstand und Anwalt Haig Asenbauer berief sich dabei auf Paragraf 539 ABGB, wo es heißt: Wer gegen den Verstorbenen oder die Verlassenschaft eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, ist erbunwürdig, sofern der Verstorbene nicht zu erkennen gegeben hat, dass er ihm verziehen hat.
Wer sich als erbunwürdig erweist, hat kein Recht auf einen Pflichtteil.
Asenbauer, langjähriger Vertrauter und Rechtsvertreter des Ex-Rennfahrers, versuchte, die Glaubwürdigkeit der Witwe zu erschüttern und legte dazu zahlreiche Urkunden vor. Er hielt der Klägerin vor, Vermögen ihres verstorbenen Mannes verschwiegen zu haben, sie habe zudem „massiv falsch ausgesagt“, auch gegenüber dem Verlassenschaftskurator.
Die dermaßen hart attackierte Witwe, die auffallend unauffällig gestylt mit Plastiktasche zur Verhandlung erschien, und ihr Anwalt Christoph Kerres bestreiten alle diese Vorwürfe und weisen sie zurück. Die Dokumente der Stiftung seien keine Beweise.
Konkret geht es um etliche Bilder der zwischen 40 bis 50 Exponate umfassenden Kunstsammlung, die ehemalige Flugbegleiterin betrieb in der Wiener City eine Galerie.
Stundenlang wurde im Verhandlungssaal 9 darüber debattiert, welche Bilder wann von wem gekauft und bezahlt wurden – ob von Niki oder von Birgit Lauda. Sie reklamiert etliche Bilder als von ihr bezahltes Eigentum für sich. Die Bilder sind im oberen Preisbereich, das Teuerste (Andreas Gursky) ist mit 1,5 Million Dollar beziffert.
Kunstsammlung
Diese Fragen sind deswegen relevant, weil Geschenke von Lauda den Pflichtteil schmälern würden.
Streitthema waren auch die drei wertvollsten Stücke (rund 200.000 Euro) der mindestens 20 Stück großen Schmucksammlung. Diese Debatte könnte noch Folgen für einen bekannten Wiener City-Juwelier haben, für den Birgit Lauda als Testimonial warb.
Die oft vagen und ausweichenden Antworten der Klägerin nervten schließlich die souverän agierende Richterin Karin Doritsch, medial bekannt geworden durch den Prozess Bierwirt gegen die Grüne Sigrid Maurer.
Die Stiftung anerkennt außerdem die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte nicht, mit der Begründung, Lauda habe sich zuletzt in Ibiza aufgehalten. In Spanien sind die Pflichtteilsregelungen für Erben freilich nachteiliger.
Das Vermögen der Stiftung beläuft sich, wie berichtet, auf rund 100 Millionen Euro. Die Stiftung finanziert Birgit Lauda ein „Rundum-Sorglos-Paket“ mit der Übernahme fast aller laufenden Kosten plus 20.000 Euro monatlichem Taschengeld. Im Fall einer Wiederverheiratung ist es allerdings aus mit den Zuwendungen.
Die Witwe hat auch die Verlassenschaft geklagt, die aus einem Haus in Ibiza (dort wohnt Laudas Ex-Frau Marlene) und einem Haus in Barcelona, wo Sohn Lukas aus erster Ehe wohnt. Streitwert rund acht Millionen Euro. Eine Zwischen-Entscheidung wird für Sommer erwartet.
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