Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht neue Ungereimtheiten rund um den Immobilienkonzern Signa von René Benko ans Tageslicht kommen. So berichtet die Financial Times, dass die mittlerweile insolvente Signa Development vor dem Zusammenbruch im vergangenen Jahr der Laura Finance Holding GmbH 125 Millionen Euro und der Laura Holding GmbH weitere 190 Millionen Euro geliehen habe. Beide Gesellschaften gehören zu Benkos Laura Privatstiftung, die nach seiner Tochter benannt ist. „Sollte die Transaktion tatsächlich stattgefunden haben, ist sie nicht durch den Aufsichtsrat gegangen“, sagt ein Signa-Insider zum KURIER. Wofür die Darlehen geflossen sind, ist derzeit unklar.
Fraglich ist: Kann der Sanierungsverwalter der Signa Development diese 315 Millionen Euro von Benkos Gesellschaften zurückfordern?
„Rechtsgeschäfte, die kurz vor der Insolvenz stattgefunden haben und die die Insolvenzmaße geschmälert haben, können rückabgewickelt werden“, sagt Gerhard Weinhofer vom Gläubigerschutzverband Creditreform. „Im Regelfall kann eine solche Transaktion rückwirkend bis zu einem Jahr angefochten werden.“
Längerer Zeitraum
Indes gibt es im Insolvenzverfahren der Dachgesellschaft Signa Holding eine gravierende Änderung. Die Signa Holding hatte bei Gericht beantragt, dass das Verfahren mit Eigenverwaltung auf ein Verfahren ohne Eigenverwaltung abgeändert wurde.
Grund ist die 90 Tage-Regel im Verfahren mit Eigenverwaltung. Diese besagt, dass die Gläubiger 90 Tage nach der Insolvenzeröffnung über den angebotenen Sanierungsplan abstimmen müssen. Wie berichtet, hätte im Fall Signa Holding die Abstimmung am 12. Februar stattfinden sollen, aber die bei ihren wichtigsten Beteiligungen (Signa Prime, Signa Development) erst am 18. März; ohne zu wissen, welche Vermögenswerte bei den beiden Töchtern gehoben werden können.
„Nachvollziehbare Informationen aus diesen beiden Verfahren sind zwingend erforderlich, um die Erfüllbarkeit und Angemessenheit des Sanierungsplans der Signa Holding ordnungsgemäß prüfen zu können“, teilte Stapf am Donnerstag mit. Jetzt ist diese Abstimmung erst für Ende April geplant.
Die Konsequenzen
Aufhorchen ließ auch Signa-Investor Hans Peter Haselsteiner am Mittwoch im ZIB-2-Interview. Er sagte sinngemäß, dass Rene Benko bei Signa „die Zügel in der Hand hatte“ und als aktiver Gesellschafter faktisch der Chef war; obwohl Benko offiziell keine operative Funktion hatte.
„Wenn René Benko tatsächlich faktischer Geschäftsführer der Signa-Gruppe war, dann kann das sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen“, sagt Weinhofer. „Wenn zum Beispiel nachgewiesen werden könnte, dass Herr Benko einen Geschäftsführer von Signa in Deutschland abgehalten hat, Insolvenzanträge einzubringen, dann könnte eine Insolvenzverschleppung ein Thema sein.“ Nachsatz: „Im schlimmsten Fall könnte er mit seinem Privatvermögen haften.“
Mit Eigenverwaltung
In einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung haben die Geschäftsführer weiterhin die Leitung über eine insolvente Firma, der Sanierungsverwalter wird ihnen beigeordnet. Innerhalb von 90 Tagen muss aber den Gläubigern ein Sanierungsplan zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Mindestquote für die Gläubiger beträgt 30 Prozent von den anerkannten Forderungen.
Ohne Eigenverwaltung
In einem solchen Sanierungsverfahren gibt es keine 90-Tagefrist, der Zeithorizont für die Abstimmung ist nicht begrenzt. Jedoch sind nicht die Geschäftsführer Herr des Verfahrens, sondern der Sanierungsverwalter. Außerdem beträgt die Mindestquote nur 20 Prozent.
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