Hochwasser: Kurzarbeit soll Firmen helfen

APA13033372-2 - 03062013 - ASCHACH - ÖSTERREICH: ZU APA 0042 CI - Bewohner bei Aufräumarbeiten in einer Bäckerei in Aschach aufgenommen am Montag, 3. Juni 2013. Nach den heftigen Regenfällen in Österreich ist es zu Überschwemmungen gekommen. APA-FOTO: THOMAS LEITNER
Vom Hochwasser betroffene Betriebe können die Möglichkeit der Kurzarbeit nutzen, so der Arbeitsminister.

Die Hochwasserkatastrophe (mehr dazu...) hat auch auf die Wirtschaft der überfluteten Gebiete schwere Auswirkungen. Betroffene Unternehmen können die Möglichkeit der Kurzarbeit nutzen, weist das Arbeits- und Sozialministerium am Montag auf eine Möglichkeit zur Entlastung hin. "Für Betriebe, die besonders von der derzeitigen Hochwasserkatastrophe betroffen sind, stellt die Arbeitsmarktpolitik vor allem in Form der Kurzarbeit kurzfristige Unterstützung zur Verfügung", unterstreicht Arbeitsminister Rudolf Hundstorfer. Im Katastrophenfall werde alles "rasch und unkompliziert" abgewickelt, heißt es aus dem Ministerium auf APA-Anfrage.

Konkret geht es dabei um die normale Kurzarbeitshilfe, die auch bei sonstigen Schwierigkeiten eingesetzt werden kann. Dabei wird die Arbeitszeit der Arbeitnehmer reduziert, die entfallene Entlohnung wird großteils ausgeglichen. Zumindest 90 Prozent des Normallohns sollten die Beschäftigten bekommen, so das Ziel.

Wenn zum Beispiel die Arbeitszeit um 50 Prozent reduziert wird, zahlt das Arbeitsmarktservice (AMS) für die entfallene Hälfte das halbe Arbeitslosengeld als Kurzarbeitsunterstützung. Weitere Hilfen können von den Sozialpartnern vereinbart werden.

Bei Naturkatastrophen wie Hochwasser oder vergleichbaren Schadensereignissen ist die Verständigung des AMS unmittelbar nach Eintritt des Ereignisses und eine Vereinbarung auf betrieblicher Ebene erforderlich, betont das AMS.

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