Handy-Rechnung: Sammelklage wegen Servicepauschalen

Handy-Rechnung: Sammelklage wegen Servicepauschalen
Prozessfinanzierer AdvoFin will für Mobilfunk-Kunden Rückzahlungen in Millionenhöhe bei Gericht erwirken. Die betroffenen Telekomanbieter bestreiten die Anwendbarkeit eines OGH-Urteils.

Die meisten Handy-Kunden können davon ein Lied singen. Einmal im Jahr steigt die Mobilfunkrechnung um 20 bis 35 Euro, ohne dass man mehr telefoniert hätte. Bei der Durchsicht der Rechnung fällt dann auf, dass eine Servicepauschale verrechnet wurde. Wofür die gut ist und was diese umfasst, erschließt sich den Kunden auf den ersten Blick nicht.

Das hat nun den Prozessfinanzierer AdvoFin auf den Plan gerufen. Er startet eine Sammelklage für Privatkunden von Providern wie A1, Magenta oder Drei.

Basis ist das Urteil (4 Ob 59/22p) des Obersten Gerichtshofs (OGH), in dem eine Rechtswidrigkeit der Servicegebühren von Fitnessstudios festgestellt wurde. "Grundsätzlich sagt das OGH-Urteil, dass Servicepauschalen, wo keine faire und adäquate Gegenleistung gegenübersteht, unzulässig sind und ein Rückforderungsanspruch besteht", erklärt AdvoFin-Chef Gerhard Wüest dem KURIER. "Unsere Anwälte sind der Meinung, dass das, was für Fitnesscenter gilt, auch auf die Telekomprovider zutrifft."

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