Commerzialbank: Neues Gutachten belastet Ex-Führung der Genossenschaft
In der Causa Commerzialbank Mattersburg liegt das nächste Gutachten des Gerichtssachverständigen Karl Hengstberger vor. Er beschäftigt sich darin mit den finanziellen Zusammenhängen zwischen der Pleitebank und ihrer insolventen Muttergenossenschaft PKG*. Geht es nach Hengstbergers Erkenntnissen, dann droht den Verantwortlichen der Genossenschaft, die zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung im September 2020 exakt 2.676 Mitglieder hatte, eine Anklage.
„Die PKG übte selbst keine Geschäftstätigkeit aus und erzielte dabei auch keine Umsatzerlöse für tatsächlich erbrachte Leistungen“, schreibt Hengstberger. Da sie 1996 mit einem Kredit in Höhe von heute umgerechnet 2,2 Mio. Euro Aktien der Commerzialbank gekauft hatte, aber ab 1999 keine Aktienverkäufe mehr vorgenommen wurden, fehlten der Genossenschaft für ihre Aufwendungen die entsprechenden Einnahmen. Sie erhielt von der Bank keine Dividende.
Laut Martin Pucher soll ein Wirtschaftsprüfer vorgeschlagen haben, dass die PKG Provisionszahlungen aus der Vermittlung von Krediten erhält. „ln der Praxis hat Vorständin Franziska Klikovits jährlich nachgesehen, welche bestehenden Mitglieder der Genossenschaft im laufenden Jahr einen Kredit aufgenommen hatten und daraus prozentuell jeweils eine Provisionshöhe errechnet“, sagte Pucher aus. Das sollen zwischen 500.000 und 600.000 Euro im Jahr ausgemacht haben. Diese wurden von der PKG als Umsätze verbucht. Der Masseverwalter der Commerzialbank hat insgesamt 7,1 Mio. Euro im Konkursverfahren der PKG angemeldet.
Indes kommt Hengstberger zum Schluss, dass den Provisionszahlungen „keine adäquaten Gegenleistungen der PKG zugrunde lagen“. Mehr noch. Die Genossenschaft durfte diese Provisionseinnahmen auch nicht als Erlöse verbuchen, sondern als Verbindlichkeiten samt Rückzahlungsverpflichtung. Denn im Fall der PKG kommt „das Verbot der Einlagenrückgewähr“ zum Tragen. Das bedeutet ein Ausschüttungsverbot.
In der Regel darf nur der Bilanzgewinn an die Gesellschafter bzw. Aktionäre ausgeschüttet werden. Alles andere ist verboten. Laut Gutachter führten „die unredlich vereinnahmten Kreditvermittlungsprovisionen dazu, dass bedeutsame wesentliche Informationen in den Jahresabschlüssen der PKG falsch dargestellt“ wurden. „Diese Falschdarstellung war dazu geeignet, insbesondere für neue Gläubiger einen erheblichen Schaden herbeizuführen“, so Hengstberger. Denn wie die Commerzialbank war auch ihre Muttergenossenschaft bereits im Jahr 2000 pleite. Im Konkurs der PKG wurden 677 Millionen Euro Forderungen angemeldet.
* PKG ist die Abkürzung für "Personalkredit-und Kommerzialkreditvermittlungs- und Anteilsverwaltungsgenossenschaft Schattendorf-Zemendorf-Stöttera-Krensdorf-Hirm-Loipersbach-Draßburg-Baumgarten registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung"
Kommentare