Causa Commerzialbank: Steuerberater im Visier der Ermittler
Das Ermittlungsverfahren rund um die Commerzialbank Mattersburg und Ex-Banker Martin Pucher ist um einen Beschuldigten erweitert worden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat kürzlich die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer darüber informiert, dass gegen den burgenländischen Steuerberater Harald R. umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachts schweren Betrugs und Bilanzfälschung eingeleitet worden sind.
R. war nicht nur Steuerberater der Commerzialbank und des SV Mattersburg, sondern auch der insolventen Unternehmen Zimmermann GmbH, Aleca Möbelwerkstätte und Schappelwein Waren-HandelsgmbH.
Diese Firmen wurden von Ex-Banker Martin Pucher jahrelang mit Millionen aus der Bank künstlich am Leben erhalten, obwohl sie eigentlich seit Jahren zahlungsunfähig waren.
Dem Steuerberater R. wird nun vorgeworfen, „in den Jahresabschlüssen die Verhältnisse der Gesellschaften unrichtig wiedergegeben zu haben oder erhebliche Umstände verschleiert oder verschwiegen zu haben“. Außerdem soll er die Vermögens- und Ertragslage der Unternehmen (…) falsch oder unvollständig dargestellt haben, wobei dies geeignet war, einen erheblichen Schaden für die Unternehmen, Gesellschafter oder Gläubiger herbeizuführen“.
Zugleich soll er Tathandlungen gesetzt haben, „welche wahrheitswidrig die Fähigkeit zur Unternehmensfortführung der besagten Unternehmen suggerierten“.
Als mutmaßlicher Tatzeitraum werden von den WKStA die Jahre 2007 bis 2020 angeführt.
Die Vorwürfe basieren auf einem Sachverständigengutachten zum Fall Zimmermann GmbH. So soll die Dachdeckerfirma „nach objektiven Kriterien mit Ende 2002 insolvent gewesen sein, aber erst im Oktober 2020 wurde ein Konkursverfahren eröffnet
Aus Geldmitteln der Bank sollen ab 2008 rund 20,85 Millionen Euro brutto mittels fingierter Ausgangsrechnungen an die Zimmermann GmbH geflossen sein. Davon sollen wiederum 8,16 Millionen Euro als Sponsoring sowie für VIP-Karten an den SV Mattersburg bezahlt worden sein.
Der Steuerberater weist jede Schuld von sich. „Alle Vorwürfe, die meinem Mandanten im Gutachten vorgeworfen werden, haben wir analysiert und sind nicht haltbar“, sagt Verteidigerin Heidemarie Paulitsch zum KURIER. „Mein Mandant weist die Vorwürfe vehement zurück.“
Das Gutachten stütze sich auf Leitfäden zur Unternehmens-Fortbestehungsprognose, die gar nicht anwendbar seien und falsch interpretiert werden. „Mein Mandant ist getäuscht worden“, sagt Paulitsch. „Man kann einem Steuerberater nicht vorwerfen, dass er eine Bilanzfälschung begangen habe, wenn er vom Geschäftsführer vorsätzlich nicht richtig informiert wurde.“
Klage abgewiesen
Indes hat der Steuerberater einen zivilrechtlichen Sieg gegen den Masseverwalter der SVM Profisport GmbH erzielt. Der hatte ihn auf 1,5 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Die Klage wurde vom Landesgericht Eisenstadt abgewiesen. Paulitsch: „Das Gericht hat festgestellt, dass ein Unternehmen, dass sich selbst durch seine Entscheidungsträger schädigte, keinen Schadenersatz von einem Berater verlangen kann.“
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