"Der Mitarbeiter vermittelte mir gegenüber den Eindruck, dass er mich anzeigen würde, wenn ich seinen Forderungen, insbesondere der Zahlung von 70.000 bis 90.000 Euro nicht nachkommen würde", sagte Pucher aus. "Er hat dieses Geld zusätzlich zu den Abfertigungsansprüchen und Lohnzahlungen verlangt. (…) Weil er die von ihm wahrgenommen Unregelmäßigkeiten sozusagen als Faustpfand gegen mich verwenden konnte. Deshalb habe ich den Begriff der Erpressung verwendet".
Die Wirtschaftsexperten der WKStA haben errechnet, dass der Mitarbeiter auch offiziell fürstlich abgefertigt wurde. Zur gesetzlichen Abfertigung (112.600 Euro) bekam er nach fast 20 Jahren in der Bank noch zwei freiwillige Abfertigungen (43.150 Euro) und eine Prämie (45.450 Euro) dazu. So kassiert er alleine sechs Monatsgehälter für die Auszahlung der vollen Kündigungsfrist, für offenen Urlaub und Überstunden sowie für die Einreihung in den falschen Kollektivvertrag. Unterm Strich kamen insgesamt 201.200 Euro brutto zusammen.
Laut Ermittlern entspricht das 23 Brutto-Monatsgehältern, 21 Gehälter sollten ausgemacht gewesen sein. Nur neun Monatsgehälter wäre die gesetzliche Mindestabfertigung gewesen.
"Würde man die ins Treffen geführte Bargeldübergabe mit 70.000 Euro einbeziehen, hätte der Ex-Mitarbeiter das außergewöhnliche hohe Ausmaß von insgesamt 31 Bruttomonatsgehältern erhalten", heißt es in der wirtschaftskundigen Analyse der Ermittler. Die 70.000 Euro angeblich sogar schwarz auf die Hand.
Der Ex-Angestellte will weder Schwarzgeld kassiert, noch Pucher erpresst haben. "Die Aussage Puchers ist nachweislich falsch", kontert sein Anwalt in einer schriftlichen Stellungnahme. "Die Aussage ist lediglich eine Revanche an dem Ex-Mitarbeiter, das zeigt sich schon daran, dass Herr Pucher nunmehr mehrere Jahre nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters der Ansicht ist, er wäre erpresst worden." Aufgrund der Kündigung des Mitarbeiters sei Pucher "emotional negativ berührt" gewesen.
"Offenbar ist Pucher der Ansicht, dass er ohnehin nichts zu verlieren hat und schwärzt nunmehr ehemalige Mitarbeiter der Commerzialbank an", hält der Anwalt weiter fest. "Der Rachegedanke von Herrn Pucher ist darauf zurückzuführen, dass er annimmt, dass der Ex-Mitarbeiter ein Whistleblower (Anm. d. Red.: Hinweisgeber) gewesen wäre."
Persönliche Aussage verschoben
Indes sollte der Beschuldigte am 20. April von den Ermittlern einvernommen werden. Laut Aktenlage kam es nicht dazu. "Ich nehme von meinem Recht Gebrauch, heute nicht persönlich auszusagen. Ich bin gerne bereit ihre Fragen schriftlich zu beantworten, vor allem im Detail schriftlich zu beantworten. Danach werde ich berne bei Ihnen persönlich aussagen", sagt der Verdächtige zu den Ermittlern.
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