Der Spruch des Richters
at // Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshof bereichert die ORF-Debatte mit dem Hinweis, dass es für Rundfunk ein Bundesverfassungsgesetz gibt. "Im zweiten Absatz heißt es, das die Ausgewogenheit der Berichterstattung und die Unabhängigkeit der programmgestaltenden Mitarbeiter, also der Journalisten, und der sonstigen Organe, also Manager und Direktoren, gesichert sein muss", weist Holzinger im News-Interview hin. Er ergänzt: