Der Spruch des Richters
at // Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshof bereichert die ORF-Debatte mit dem Hinweis, dass es für Rundfunk ein Bundesverfassungsgesetz gibt. "Im zweiten Absatz heißt es, das die Ausgewogenheit der Berichterstattung und die Unabhängigkeit der programmgestaltenden Mitarbeiter, also der Journalisten, und der sonstigen Organe, also Manager und Direktoren, gesichert sein muss", weist Holzinger im News-Interview hin. Er ergänzt:
Ungebunden, weisungsfrei
"Der Gesetzgeber muss diesen verfassungsrechtlichen Auftrag erfüllen. Im derzeit geltenden ORF-Gesetz ist ausdrücklich statuiert, dass die programmgestaltenden Mitarbeiter ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht entsprechend ohne Weisungen und Aufträge von irgendjemandem ihrer Aufgabe nachkommen sollen." Und die Geschäftsführung hat, so seine Diktion, dem Unternehmensinteresse zu dienen und keinen Weisungen von Außen Folge zu leisten.
News, Nr. 14, Seite 24 f.
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