3-G-Pflicht im Job: Eine zahnlose Regelung?

3-G-Pflicht im Job: Eine zahnlose Regelung?
Die Wirksamkeit der 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz hängt ganz von der praktischen Umsetzung der Betriebe ab. Die wichtigsten Fragen.

Nach der Übergangsfrist bis einschließlich 14. November gelten keine Ausreden mehr: Alle Beschäftigten in Österreich müssen geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie am Arbeitsort erscheinen – und dies auch nachweisen. Ziel ist die Erhöhung der Impfquote. Die am Montagabend veröffentlichte Verordnung bringt wenige Klarstellungen und lässt Vieles offen. Der KURIER fasst die wichtigsten Fragen für die praktische Umsetzung im Betrieb zusammen: für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen.

Wie ist das jetzt mit der Maskenpflicht im Job?

Mit gültigem 3-G-Nachweis am Arbeitsplatz muss grundsätzlich keine FFP2- oder MNS-Maske mehr getragen werden, auch nicht vom Personal im Handel oder in der Gastronomie. Eine gesetzliche Maskenpflicht gilt nur in Pflege- und Spitalseinrichtungen. Arbeitgeber können aber je nach Covid-Risiko-Einschätzung eine solche anordnen (u.a. bei Kundenkontakt, im Großraumbüro, bei Corona-Fall).

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