Meghan: Enthüllung vor Gericht gefährdet ihre Glaubwürdigkeit
Im Prozess von Herzogin Meghan gegen Associated Newspapers, den Herausgeber der Mail on Sunday, scheint die 39-Jährige immer schlechtere Karten zu haben.
Meghan Markle, die Herzogin von Sussex, hat das britische Blatt verklagt, weil dieses im Jahr 2019 Auszüge aus einem privaten handgeschriebenen Brief Meghans an ihren Vater Thomas Markle veröffentlichte. Harrys Ehefrau und ihr juristisches Team sehen darin einen Verstoß gegen das Datenschutz- und Urheberrechtsgesetz. Der Inhalt des Briefes sei "privat und vertraulich" gewesen. Meghan habe darin ihre "tiefsten und privatesten Gedanken", geteilt. Harrys Frau fordert zudem Schadensersatz wegen Missbrauchs privater Informationen. Doch nun stellt sich offenbar die Frage, ob Meghan besagten Brief überhaupt selbst verfasst hat.
Hat Meghan den Brief an ihren Vater gar nicht selbst verfasst?
In Gerichtsdokumenten des High Court in England behauptet die Gegenseite nun laut The Sun, dass der "persönliche" Brief der ehemaligen Schauspielerin mithilfe des Pressebüros des Kensington Palace geschrieben worden sei.
Infolgedessen soll das Schreiben an ihren entfremdeten Vater gar nicht Meghans "eigene intellektuelle Schöpfung" gewesen sein.
Jason Knauf, der ehemalige Kommunikationssekretär des Herzogs und der Herzogin von Cambridge sowie des Herzogs und der Herzogin von Sussex "und oder andere Mitglieder des Kommunikationsteams des Kensington Palace haben zum Schreiben des Briefes beigetragen", teilten die Anwälte der Zeitung dem High Court mit.
Die Anwälte von Associated Newspapers argumentieren zudem, dass der Brief von einem elektronischen Entwurf "kopiert" worden sei.
Es soll sich zudem herausgestellt haben, dass Meghan erst kürzlich ihren ursprünglichen Gerichtsanspruch geändert hatte, um eine Anklage neu zu formulieren, die eigentlich besagte, dass sie einen privaten und vertraulichen Brief an ihren Vater "geschrieben" habe. Stattdessen heißt es jetzt, dass sie den Brief "geschaffen" habe, "mit ihrer eigenen intellektuellen Kreativität".
Meghans Anwälte haben dem Gericht indes mitgeteilt, dass sie einen frühen Entwurf des Briefes auf ihrem Smartphome erstellt habe, bevor sie eine endgültige Version von Hand geschrieben habe.
"Die [Herzogin] hat den Brief über einen Zeitraum von mehreren Wochen im August 2018 über die Notes-Anwendung auf ihrem iPhone erstellt", wird das Team der Herzogin in den Gerichtsunterlagen zitiert. Sie habe dann Auszüge daraus mit der Hand abgeschrieben und dabei kleine Änderungen vorgenommen.
Sobald der Prozess weitergeht, sollen sich Meghan und ihr Vater vor dem High Court in London gegenüberstehen, so das Blatt. Die Verhandlung sollte eigentlich am 11. Jänner 2021 beginnen, der Termin wurde jedoch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, nachdem Meghan aus "vertraulichen" Gründen eine Verschiebung beantragt hatte.
Es ist nicht das erste Mal, dass im Rahmen der Untersuchung Vorwürfe gegen Meghan erhoben werden. Bereits im August hatte der zuständige Richter behauptet, dass die sonst so um ihre Privatsphäre bemühte Herzogin Informationen über den Prozess der Presse zugespielt haben soll. In einer Anhörung im September wurde von einem Anwalt des Gegnerteams außerdem der Verdacht gegen den ehemaligen "Suits"-Star erhoben, mit den Autoren von "Finding Freedom" zusammengearbeitet zu haben - obwohl Meghan selbst das Gegenteil behauptet.
Prozess schadet Meghans Image
Imagetechnisch scheint der Prozess Meghan bisher eher zu schaden, als zu nützen. So meldete sich vor einigen Wochen unter anderem ein Rechtsexperte zu Wort, der Zweifel an Meghans Wunsch, ihre Privatsphäre schützen zu wollen, erhob.
Edward Faulks, der Vorsitzende der "Independent Press Standards Organization" (IPSO), der größten unabhängigen Regulierungsbehörde der Zeitungs- und Zeitschriftenindustrie Großbritanniens, ist der Meinung, man hätte die Angelegenheit auch mit einem schnelleren und billigeren Verfahren regeln können.
Mit ihren rechtlichen Interessen haben die Sussexes die Londoner Kanzlei "Schilling" betraut. Das sei aber gar nicht notwendig gewesen, ist sich Faulks sicher.
"Würde ich Beschwerde gegen Zeitungen einlegen wollen, bin ich mir nicht sicher, ob ich dafür die teuren Kosten für Schilling auf mich nehmen würde", sagt der Vorsitzende der unabhängigen Presse-Beschwerdestelle des Vereinigten Königreichs, die mehr als 90 Prozent der britischen Printmedien reguliert, gegenüber The Times.
"Sie hätten zu uns kommen können. Die Königsfamilie hat unsere Dienste regelmäßig genutzt und wir sind uns sehr bewusst, was wir tun können und was nicht", betont der Medien-Rechtsexperte.
Bis zu 60.000 britische Pfund (rund 66.000 Euro) hätten Harry und Meghan im Falle einer Entscheidung zu ihren Gunsten mithilfe der IPSO zugesprochen werden können, berichtet The Times. Dass sich die Sussexes entschlossen hätten, den Prozess so aufzubauschen, sei ein Anzeichen dafür, dass sie einfach nur für Schlagzeilen sorgen wollten, unken seitdem Twitter-User - von denen einige dem dem Paar sogar Geldgier vorwerfen.
Bisher ist der Prozess für Meghan auch mit finanziellen Einbußen verbunden. Medienberichten zufolge soll sich die Herzogin inzwischen bereit erklärt haben, Rechtskosten in der Höhe von rund 68.000 britischen Pfund (fast 75.000 Euro) zu zahlen. Der Londoner Gerichtshof erklärte zudem, dass Meghan am 22. Juli 2020 zugestimmt habe, die Kosten des Beklagten vollständig zu tragen. Die britische Zeitung The Telegraph geht davon aus, dass die Gesamtkosten für den noch laufenden Rechtsstreit in Summe "Millionen" betragen könnten.
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