Wirtschaft & Finanzen
Es ist eines der Kapitel, das eine starke türkise Handschrift erkennen lässt. Finanzen & Budget, Steuerreform & Entlastung, Standort, Entbürokratisierung & Modernisierung sowie EPUs & KMUs (Ein-Personen- bzw. Kleine und mittlere Unternehmen) lauten hier die Unterpunkte.
Eines der Herzstücke ist die Senkung der ersten drei Steuerstufen: von 25 auf 20, 35 auf 30 und 42 auf 40 Prozent (die darüberliegenden Stufen von 48, 50 und 55 Prozent bleiben gleich). Auch die Körperschaftssteuer (KÖSt; Gewinnsteuer für Unternehmen) soll von 25 auf 21 Prozent sinken.
Die grüne Handschrift läuft in diesem Kapitel unter dem Titel „Ökologisierung“. In einem ersten Schritt sind hier einzelne Maßnahmen wie eine Flugticketabgabe für Kurz- und Mittelstreckenflüge von zwölf Euro pro Ticket oder eine Ökologisierung der Lkw-Maut (Berechnung nach Schadstoffausstoß) avisiert. Die eigentliche ökosoziale Steuerreform inklusive der viel zitierten -Bepreisung kommt aber erst 2022, was von einschlägigen NGOs teils scharf kritisiert wird. Allerdings hatte Grünen-Chef Werner Kogler selbst bei der Präsentation den Aufschub verteidigt: „Da brauchen wir jetzt nicht klüger sein als die Nobelpreisträger“, sprach er und verwies damit auf die Komplexität der Materie. ÖVP-Verhandler August Wöginger zitierte das dann genüsslich zustimmend.
Die Stärkung des Kapitalmarkts und der privaten Altersvorsorge zählen wohl zu genuinen Anliegen der Volkspartei. So stellt man die Befreiung von der Kapitalertragssteuer (KESt) auf Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten in Aussicht – bei einer (noch nicht festgelegten) Behaltefrist. Doch auch der Kapitalmarkt soll sanft ergrünen, ist doch eine KESt-Befreiung für ökologische beziehungsweise ethische Investitionen geplant.
Der Fachkräftemangel wird eigens thematisiert. Versprochen wird eine „Gesamtstrategie“ zur „Aus- und Weiterbildung“. Bei allen einschlägigen Maßnahmen will man „zuerst den österreichischen Arbeitsmarkt, dann die Arbeitsmärkte der EU-Mitgliedstaaten und dann Arbeitsmärkte in Drittstaaten“ berücksichtigen.
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