Was Kurz, Schmid, Fellner & Co. vorgeworfen wird
Insgesamt zehn Personen stehen im Visier der WKStA-Ermittlungen: Bundeskanzler Sebastian Kurz, Leute aus seinem ehemaligen oder derzeitigen inner circle (wie Thomas Schmid, Gerald Fleischmann, Stefan Steiner, Johannes Frischmann), zwei Meinungsforscherinnen und die Gebrüder Wolfgang und Helmuth Fellner vom Medienhaus Österreich. Die Vorwürfe lauten auf Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit. Aber worum geht es dabei genau?
- Sebastian Kurz
Bundeskanzler und ÖVP-Chef seit 2017
- Thomas Schmid
ehem. Generalsekretär im Finanzministerium
- Johannes Pasquali
Abteilungsleiter im Finanzministerium
- Johannes Frischmann
Pressesprecher von Kurz, vorher im BMF
- Gerald Fleischmann
Leiter der Stabstelle Medien im Bundeskanzleramt
- Stefan Steiner
Chefstratege im Kanzleramt
- Sophie Karmasin
Meinungsforscherin und ehem. Familienministerin
- Sabine Beinschab
Gründerin des Instituts „Research Affairs“
- Wolfgang Fellner
Chef des Medienhauses „Österreich“
- Helmuth Fellner
Kaufmännischer Weggefährte seines Bruders
Laut WKStA geht es um Gefälligkeitsberichterstattung des Medienhauses Österreich im Austausch für Inserate des Finanzministeriums (BMF) sowie manipulierte Umfragen, die Sebastian Kurz den Weg an die ÖVP-Spitze und schlussendlich ins Kanzleramt ebnen sollten.
Der Verdacht der Untreue sei hier ein zweifacher, erläutert ein Strafrechtsexperte dem KURIER: Die BMF-Inserate an sich seien schon gesetzwidrig gewesen, weil gemäß Medientransparenzgesetz die öffentliche Hand nur im Sinne eines allgemeinen Informationsbedürfnisses inserieren dürfe. Was hier inseriert wurde, sei aber ohnedies im Internet abrufbar gewesen. Und im Unterschied etwa zu den Corona-Inseraten („So schützen wir uns“; „Impfen hilft“ etc.) fehle hier auch der Appellcharakter. Zweitens aber seien die Umfragen auch nicht von Nutzen für das BMF gewesen, sondern eben nur für Kurz und sein Umfeld.
Der zweite Vorwurf gegen Kurz lautet Bestechlichkeit – ebenso wie bei Thomas Schmid, dem mutmaßlichen Drahtzieher der ganzen Affäre als Generalsekretär im Finanzministerium.
Genauer gesagt wird Kurz als Bestimmungstäter geführt: Der Bestimmungstäter stiftet, vereinfacht gesagt, den unmittelbaren Täter an, während der Beitragstäter dem unmittelbaren Täter, der den Entschluss zur Tat schon hat, hilft. Von der Strafdrohung ist beides gleichwertig: bis zu zehn Jahre Haft (wenn die Tat unter Ausnützung einer Amtsfunktion begangen wird, das Eineinhalbfache, also 15 Jahre). Als unmittelbare Täter kommen Thomas Schmid und die im BMF tätigen Verdächtigen infrage.
Das Gegenüber bilden Wolfgang und Helmuth Fellner als mutmaßliche „Medienpartner“. Ihnen werden Untreue und Bestechung zur Last gelegt. Im Falle der Untreue werden sie als Beitragstäter geführt, bei der Bestechung als Bestimmungstäter. Da die Fellners keine Amtsträger sind, kann man sie auch nicht bestechen, daher kommt der Tatbestand der Bestechlichkeit hier nicht in Betracht.
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Vergleich mit Faymann
Mehrfach wurde zuletzt auch der Vergleich zur Faymann/ÖBB-Affäre gezogen. Damals, 2011, ging es um Inserate in der Kronenzeitung von ÖBB und Asfinag, die den früheren Infrastrukturminister Werner Faymann (2007/08, Regierung Gusenbauer) gut aussehen ließen. 2013 wurden die Ermittlungen gegen den Kanzler und dessen engsten Vertrauten Josef Ostermayer allerdings eingestellt.
Man sehe daran, dass das Thema Medienbestechung nichts Neues sei, so der Strafrechtsexperte. Den Unterschied zur aktuellen Causa sieht er darin, dass nicht ein Ministerium, sondern das Unternehmen ÖBB die Inserate (eigentlich war es eine Artikelserie) gezahlt hat. Wenngleich es dabei um ein Unternehmen in 100-Prozent-Staatsbesitz gehe und es sich daher auch um Steuerzahlergeld handle, sei der Fall eben doch anders gelagert.
Ein Unternehmen könne eher argumentieren, warum es Inserate schaltet – weil es sich, im Unterschied zu einem Ministerium, auf dem Markt bewähren müsse.
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