Telekom-Prozess: Schuldspruch für Ex-BZÖler Eccher

Ex-BZÖ-Politiker Arno Eccher steht heute erneut vor dem Richter.
Der Ex-BZÖ-Geschäftsführer ist wegen Falschaussage zu fünf Monaten bedingt verurteilt worden, vom Vorwurf der Geldwäsche wurde er freigesprochen.

Das vorläufig letzte Urteil im Telekom-Prozess um verbotene Parteispenden ist ein Freispruch: Dem früheren BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher ist nicht nachzuweisen, dass er von der illegalen Herkunft der 960.000 Euro für den BZÖ-Wahlkampf im Jahr 2006 wusste (Geldwäsche).

Sehr wohl aber musste er wissen, dass der Betrag von der Telekom kam. Weil er das vor dem Korruptions-Untersuchungsausschuss geleugnet hatte, wurde er am Dienstag im Wiener Landesgericht wegen falscher Zeugenaussage zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Die selbe Strafe hatte der von Martin Dohnal Verteidigte auch schon im Telekom-Prozess um eine 600.000 Euro-Spende an die FPÖ bekommen, dort war er vom Hauptanklagepunkt ebenfalls freigesprochen worden. Rechtskräftig sind beide Urteile nicht.

Eccher war vom ehemaligen BZÖ-Berater Kurt Lukasek belastet worden. Dieser hatte angegeben, in der damaligen BZÖ-Zentrale hätten es quasi die Spatzen von den Dächern gepfiffen, dass die Telekom den Wahlkampf finanziere. „Wie man es halt durch offene Bürotüren gehört hat.“

Weil sich Lukasek beruflich in Abu Dhabi aufhält, wurde die Zeugenbefragung via Video-Konferenz mit der österreichischen Botschaft durchgeführt. Der Empfang war hervorragend. Lukasek gab zum Besten, seine Angaben über Ecchers Wissen über den Telekom-Deal sei ein „struktureller Rückschluss“. Nicht nur ein Budgetdefizit kann also „strukturell“ sein.

Kommentare