Gericht darf BZÖ-Gelder nicht einfrieren

Gericht darf BZÖ-Gelder nicht einfrieren
Telekom-Prozess: Das Oberlandesgericht gab der BZÖ-Beschwerde statt.

Das BZÖ darf im Wahlkampf doch noch über sein gesamtes Geld verfügen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat entschieden, dass das Straflandesgericht Wien im Zuge des Telekom-Prozesses keine BZÖ-Gelder einfrieren darf. Das Straflandesgericht, an dem der Telekom-Prozess um illegale Parteienfinanzierung in den kommenden Wochen ausgetragen wird, wollte auf Antrag der Staatsanwaltschaft rund 940.000 Euro aus der orangen Kasse einfrieren. Damit sollte, im Falle einer Verurteilung die Schadenssumme, um die es im Prozess geht, beim BZÖ abgeschöpft werden.

Für die Kleinpartei wäre das ein harter Schlag gewesen, denn die 939.680 Euro machen fast ein Viertel der 4,1 Mio. Euro aus, die dem BZÖ 2013 an Parteienförderung zustehen. Die Orangen haben deswegen Beschwerde eingelegt und nun vor dem Oberlandesgericht recht bekommen.

Geld-Sperre wäre laut OLG "unbillige Härte"

Das Einfrieren von rund 940.000 Euro treffe das BZÖ gerade im Wahlkampf "unbillig hart", begründete das Oberlandesgericht seine Entscheidung für das BZÖ. Die Partei verfüge nämlich abgesehen von der Parteienförderung "über keine nennenswerten sonstigen Einkunftsquellen", heißt es in der Entscheidung. Die rund 940.000 würden die Hälfte der Parteienförderung (1,8 Mio.) ausmachen, rechnet man die Klubförderung von 2,3 Mio. Euro dazu, ist es noch immer fast ein Viertel.

Das Oberlandesgericht akzeptierte zudem die Begründung des Strafgerichts, wonach das Geld einbezogen werden müsste, weil das BZÖ den Wiedereinzug in den Nationalrat verpassen und zahlungsunfähig werden könnte, nicht. Die entsprechende Feststellung des Richters stütze sich "nur auf Vermutungen, denn der bloße Umstand, dass das Einziehen des BZÖ in den Nationalrat nach den Nationalratswahlen 2013 aufgrund zweier Meinungsumfragen vom Jänner 2013 zweifelhaft ist, stellt keine Tatsache dar", so das OLG.

Bei dem Prozess, der nächste Woche startet, geht es um den Vorwurf, die Telekom Austria (TA) habe über Umwege im Jahr 2006 den Nationalratswahlkampf des BZÖ mitfinanziert. Über "Scheinrechnungen" sollen an zwei Agenturen, die für den Wahlkampf der Orangen verantwortlich zeichneten, ohne Gegenleistung TA-Gelder ausbezahlt worden sein. Letztlich sollen der mittlerweile rechtskräftigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien zufolge dem BZÖ damit exakt 939.680 Euro zugeflossen sein. Der Lobbyist Peter Hochegger, der frühere Telekom-Manager Rudolf Fischer, der ehemalige BZÖ-Politiker Klaus Wittauer und drei weitere Personen, denen neben Untreue teilweise auch Geldwäsche angekreidet wird, müssen sich dafür nun vor Gericht verantworten. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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