Für Eltern ist es eine besondere Herausforderung, wenn in der Klasse oder der Kindergartengruppe des Kindes einen positiven Coronafall gibt. Abgesehen vom Logistischen, tauchen im Falle des Falles einige Fragen auf: Ist man Kontaktperson 1 (K1) und muss in Quarantäne oder nur Kontaktperson 2 (K2) und soll Kontakte reduzieren (siehe Infokasten unten)? Und was muss man jetzt überhaupt machen?
Die Verwirrung, die derzeit herrscht, lässt sich anhand der Vorkommnisse in einer niederösterreichischen Volksschule erklären.
Innerhalb von wenigen Tagen wurde nach einem positiven PCR-Test die gesamte Klasse als K2 eingestuft, dann als K1. Verlangt wurde, dass man innerhalb von 48 Stunden einen PCR-Test machen muss, die Frist wurde schließlich auf 24 Stunden verkürzt.
Letzteres wurde einigen Eltern per Bescheid gleich mitgeteilt, anderen später. Manche bekamen wiederum erst drei Tage später einen Anruf. Der Polizist, der die Anwesenheit kontrollierte, war laut den Eltern immerhin freundlich.
Kontaktpersonen 1
müssen für 14 Tage in Quarantäne und sofort einen PCR-Test machen. Freitesten kann man sich frühestens nach zehn Tagen
Kontaktpersonen 2
sollen soziale Kontakte und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel freiwillig stark reduzieren. Bei hohem Risiko können aber weitere Einschränkungen im Freizeitbereich verhängt werden . Schul- und Kindergartenbesuch und die Hin- und Rückfahrt mit den Öffis bleiben aber erlaubt
Geimpfte auch als K1
Über allem stand auch die Frage. Was bin ich eigentlich als Elternteil? Das kursierende Gerücht, dass man als geimpfte Person automatisch als K2 eingestuft wird, ist jedenfalls falsch. „Geimpfte Kontaktpersonen können als Kontaktperson 2 eingestuft werden“, steht in den vom Gesundheitsministerium herausgegebenen Informationen.
Wichtig dabei ist das Wort „können“, das im Dokument sogar unterstrichen ist.
Die tatsächliche Risikoeinschätzung nimmt die jeweils zuständige Behörde vor, das wird auch im Büro des Wiener Gesundheitsstadtrats Peter Hacker (SPÖ) bestätigt. Da man als Elternteil von kleinen Kindern auch weiterhin engen Kontakt hat, wird man wahrscheinlich als K1 eingestuft – und muss in Quarantäne.
Für noch mehr Verunsicherung sorgt die Tatsache, dass es unterschiedliche Regeln bei Schulen und Kindergärten gibt – und diese sind auch nicht in allen Bundesländern gleich. Schüler in Quarantäne dürfen sich bundesweit schon nach fünf statt zehn Tagen per PCR „freitesten“.
In den Kindergärten erst nach zehn Tagen. Interessant ist, dass hier ausgerechnet das ansonsten so strenge Wien einen lockereren Weg einschlägt: Hier darf man sich schon nach fünf Tagen freitesten, muss aber abseits vom Kindergartenbesuch zu Hause bleiben.
In Niederösterreich erklärt man die strengen Vorgaben bei Kindergärten im Büro von Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) mit epidemiologischen Gründen. Während in der Schule Kinder fixe Sitznachbarn hätten, komme es im Kindergarten zu größerer Durchmischung.
In Niederösterreich sind derzeit 74 Kinder positiv getestet worden, bei 23 davon wird davon ausgegangen, dass sie sich im Kindergarten infiziert haben. Zumindest ein bisschen erfreulich sind die Zahlen aus Wien: Waren zu Beginn der Woche noch 63 Kindergartengruppen gesperrt, sind es diese Woche nur noch 35. Bei Schulklassen sank die Zahl von 319 auf 173 gesperrte Klassen.
Die Volksschulkinder in Niederösterreich rund um den oben beschriebenen Fall bekamen übrigens, wie schon aus dem letzten Schuljahr bekannt, ein Lernpaket für zu Hause. Im Endeffekt dürfen sie als K2 nun in die Klasse – aber nur mit Maske.
Und abgesehen vom Schulbesuch darf das Zuhause nicht verlassen werden. In der Schule selbst gibt es für sie aber keinen regulären Unterricht, das Lernpaket für Zuhause wird auch dort durchgenommen.
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