Sorge wegen Schlupflöchern: Welcher Arzt von der Impfpflicht befreien darf

Sorge wegen Schlupflöchern: Welcher Arzt von der Impfpflicht befreien darf
Um Missbrauch zu verhindern, lag ein Vorschlag auf dem Tisch. Warum aus diesem nichts wurde.

Es ist eine Premiere:  Als erstes EU-Land  will Österreich ab 1. Februar 2022 die Corona-Impfpflicht gesetzlich vorschreiben. Wie diese aussehen könnte, das wurde am Sonntagabend publik. Seither ist eine heftige Debatte im Gange, ob und wie leicht Impfverweigerer Schlupflöcher finden können.  

Der erste Gesetzesentwurf regelt, wer von der Impfpflicht befreit ist: unter 14-Jährige, Schwangere, Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können, Genesene für die Dauer von 180 Tagen ab dem Tag der Probenahme.
Grundsätzlich können Amts- und Kassenärzte Atteste ausstellen, die von der Impfpflicht befreien. Wahlärzte, die privat bezahlt werden, dürfen das nicht.

Unter den Kassenärzten können Allgemeinmediziner, Ärzte für ein internistisches Sonderfach, für Psychiatrie, für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Gynäkologie oder für Kinder- und Jugendheilkunde, eine Befreiung ausstellen.

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