Die Ausnahmen
Ausgenommen sind: Schwangere, Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können, Genesene für die Dauer von 180 Tagen ab dem Tag der Probenahme und Personen unter 14 Jahren.
Die Ausnahmegründe müssen durch eine ärztliche Bestätigung nachgewiesen werden. Anerkannt werden die Bestätigungen eines Vertragsarztes oder einer Vertrags-Gruppenpraxis für Allgemeinmedizin, für ein internistisches Sonderfach, für Psychiatrie, für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Gynäkologie oder für Kinder- und Jugendheilkunde oder eine amtsärztliche Bestätigung.
Wiederholung der Strafen
Gestraft werden kann, wer am 15. März 2022 keine Impfung hat. Die Strafe kann bis zu 600 Euro betragen und wird alle drei Monate erneut fällig. Maximal drohen Impfverweigern pro Jahr also 2.400 Euro Strafe.
Der Gesundheitsminister kann per Verordnung Personengruppen definieren, die eine geringere Strafe zahlen muss. Dafür sollen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der betreffenden Personen ausschlaggebend sein.
Im Abstand von drei Monaten sollen Personen, die der Impfpflicht nicht nachgekommen sind, per Schreiben darüber informiert werden, dass die Impfung bis zum nächsten Stichtag nachzuholen ist. Das erste Schreiben sollen Ungeimpfte bis 15. Februar erhalten.
Zugunsten der Spitäler
Die Gelder, die durch die Geldstrafen eingenommen werden, sollen an die lokalen Krankenanstalten fließen.
Ausdrücklich klargestellt wird, dass die Impfung nicht mit Zwangsgewalt durchgesetzt werden darf. Wird der Aufforderung, sich einer Schutzimpfung zu unterziehen nicht nachgekommen, gilt das als Verwaltungsübertretung.
Und so geht es weiter
"In den kommenden Tagen werden das Gesundheitsministerium und das Verfassungsministerium unter Einbindung der Oppositionsparteien SPÖ und Neos intensiv arbeiten und Vorschläge im Rahmen eines Gesetzesvorschlages berücksichtigen", heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
Danach soll der Gesetzesentwurf im Laufe der kommenden Woche in Begutachtung geschickt werden.
Laut Gesetzesentwurf gilt die Impfpflicht ab 1. Februar 2022 und vorerst bis 31. Jänner 2024.
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