Impfpflicht: 600 Euro Strafe für Verweigerer, Geld geht an Spitäler

Impfpflicht: 600 Euro Strafe für Verweigerer, Geld geht an Spitäler
Der erste Gesetzesentwurf ist da: Wer am 15. März noch nicht geimpft ist, muss zahlen. Die Strafe kann alle drei Monate wiederholt werden.

Der erste Gesetzesentwurf zur Impfpflicht ist da. Sie soll ab 1. Februar 2022 für alle Personen, die in Österreich leben gelten. 

Laut dem Papier, das dem KURIER vorliegt, wird die Impfpflicht ab einem Alter von 14 Jahren gelten.

Sie umfasst laut Entwurf drei Stiche: Die Erstimpfung, eine Zweitimpfung frühestens 14 und spätestens 42 Tage nach der Erstimpfung und eine Drittimpfung, die frühestens 120 und spätestens 270 Tage nach der Vorimpfung durchzuführen ist. 

Anerkannt werden die Impfstoffe von BioNtech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson.

Um zu wissen, wer in Österreich nicht oder nicht ausreichend immunisiert ist, sollen das zentralen Impfregister sowie das Zentralen Melderegister (ZMR) herangezogen und abgeglichen werden. 

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