Rendi-Wagner selbst steht ja für die Impfpflicht, sie war auch miteingebunden, als die SPÖ-Landeshauptleute Michael Ludwig, Hans Peter Doskozil und Peter Kaiser bei der Landeshauptleutekonferenz am Achensee die Entscheidung für eine Impfpflicht unterschrieben haben.
Dass im SPÖ-Klub danach kritische Stimmen laut geworden waren, wurde von der SPÖ-Führung rasch beiseitegeschoben. Befrieden oder erledigen konnte man die Diskussion aber nicht.
Vor allem im Bereich der Gewerkschaften gibt es massive Bedenken gegen eine Impfpflicht, die diese Woche in die Begutachtung und bereits mit 1. Februar in Kraft treten soll.
Einer, der das gegenüber dem KURIER ganz offen anspricht, ist der niederösterreichische Nationalratsabgeordnete Rudolf Silvan.
Er kommt aus der Gewerkschaft Bau-Holz und ist über die Debatte sehr unglücklich. „Wegen der Impfpflicht erreichen mich mittlerweile täglich Anrufe von Betriebsräten“, sagt er. Er glaube nicht, dass diese so leicht durchsetzbar wird. Dem Vernehmen nach drohen Mitglieder mit einem Austritt aus der Bewegung.
Silvan selbst war immer Gegner der Impfpflicht. Deswegen macht es ihn wütend, „dass die Regierung im Corona-Management so viel verbockt hat, dass wir jetzt über die Impfpflicht diskutieren müssen“.
In der SPÖ jedenfalls müsse bis zur Entscheidung in den nächsten Tagen viel diskutiert werden und: Man müsse sich den Entwurf ganz genau anschauen.
Silvan: „Das wird für die Partei eine ganz große Herausforderung.“
Freies Mandat
Bemerkenswert: Der SPÖ-Parlamentarier spricht sich im Hinblick auf die Abstimmung gegen einen generellen Klubzwang aus. „Ich habe ein freies Mandat. Ich entscheide, sobald die Abstimmung ist, ob ich für oder gegen eine Impfpflicht bin.“
Die Gewerkschaft ist nicht die einzige Gruppe, die im SPÖ-Klub Vorbehalte gegen die Impfpflicht formuliert. Interessanterweise hört man auch aus der burgenländischen SPÖ, dass einer Impfpflicht mit großer Skepsis begegnet werde – obwohl Landeshauptmann Doskozil diese unterschrieben hat.
Die Skeptiker im Klub werten Doskozils Unterschrift als „Absichtserklärung“. Entscheidend sei der Inhalt des Gesetzes.
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