So funktioniert das neue Testsystem
Die Verordnung ist rechtzeitig fertig geworden, das neue Testregime tritt heute, 1. April, in Kraft. Abgesehen von der Steiermark, setzen alle Bundesländer weiterhin in erster Linie auf die Gurgeltests. Worauf müssen Sie jetzt achten? Der KURIER hat das neue Testsystem unter die Lupe genommen.
Wie viele Gratis-Tests kann ich ab 1. April machen?
Pro Monat ersetzt der Bund den Bundesländern je fünf PCR- und Antigen-Tests pro Person. Wer zum Beispiel Gurgel-Tests gehamstert hat, kann im April noch fünf zusätzliche Tests – also insgesamt zehn PCR-Tests – abgeben. Abseits davon gelten mehrere Ausnahmen. Die Abklärung von Verdachtsfällen bleibt kostenlos, wie auch die Tests von Besuchern, Bewohnern und Mitarbeitern in schützenswerten Bereichen. Darunter fallen etwa Spitäler, Pflegeeinrichtungen, die 24-Stunden-Betreuung, Bildungs- und Flüchtlingseinrichtungen. Auch Parlamentarier dürfen sich weiterhin ohne Einschränkung kostenlos testen.
Wie und wo kann ich mich jetzt testen?
Die Regelungen dafür sind in jedem Bundesland anders. Fest steht, dass außer der Steiermark sämtliche Länder ihre "Alles gurgelt"-Programme weiterhin zur Verfügung stellen. Für die Klärung der Ausnahmefälle werden zudem die Apotheken eingebunden. Die Steiermark wickelt künftig hingegen alles über die Apotheken ab.
Wie werden Verdachtsfälle abgeklärt?
Über die Hotline 1450, wo nach telefonischer Abklärung ein PCR-Test vereinbart wird. Wie und wo – das regeln die Länder unterschiedlich.
Bleibt Freitesten aus der Quarantäne kostenlos?
Ja, ab dem fünften Tag der Quarantäne ist das Freitesten weiterhin kostenlos.
Was, wenn die Gurgel-Tests ausgehen?
Auch hier gelten regionale Unterschiede. Hat man sein Kontingent aufgebraucht, doch es liegt ein Ausnahmegrund vor, kann man in Wien einen zusätzlichen Gurgel-Test beantragen und diesen via Barcode in einer BIPA-Filiale abholen.
Wie viel kostet das neue Testsystem?
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass bei weniger Tests der Preis pro Test für die Länder steigt. Das Gesundheitsministerium verweist auf die Verträge der Länder mit den Testanbietern. Grundsätzlich sei eine Kostenabschätzung schwierig: "Da die tatsächlichen Kosten stark von der Inanspruchnahme der Tests und dem weiteren Testverhalten der Bevölkerung in den kommenden Monaten abhängig sind, kann eine genaue Bezifferung etwaiger Einsparungen erst nach einer detaillierten Abrechnung erfolgen."
Sind limitierte Testangebote aus virologischer Sicht sinnvoll?
Epidemiologe Gerald Gartlehner meint, dass nicht die Summe der Tests für erfolgreiche Screening-Programme ausschlaggebend sei, sondern das gezielte und wiederholte Testen von Gruppen. Bei einer Phase mit stabil niedrigen Inzidenzen würde ein vorübergehendes Zurückfahren der Tests durchaus Sinn machen, sagt auch Mikrobiologe Michael Wagner von der Uni Wien zum KURIER. "Die Maßnahme kommt aber zu früh und ist wieder einmal an kein klares Ziel gekoppelt. Der Zeitpunkt scheint willkürlich gewählt. Damit verliert man auf Dauer die Bevölkerung."
Berücksichtigt die Verordnung alle vulnerablen Gruppen?
Ob Pflege oder Bildungsbereich: Dass Ausnahmen bei den Gratis-Tests berücksichtigt würden, begrüßt Wagner: "Wichtig ist, dass auch an den Kindergärten weiterhin getestet wird. Wir sehen, dass aufgrund der Omikron-Variante mehr unter Vierjährige ins Krankenhaus müssen." Kritisch sehe er wiederum, dass ambulante Risikopatienten und deren Umfeld in der Verordnung nicht berücksichtigt sind. "Wenn sich diese Patienten und ihr Umfeld nicht regelmäßig gratis testen können, findet eindeutig eine soziale Selektion statt."
Wer muss den Eintrittstest bezahlen, wenn ihn der Arbeitgeber vorschreibt?
Fordert der Arbeitgeber einen negativen Test ein, müsse er ab 1. April für damit verbundene Kosten aufkommen, auch bei Ungeimpften, sagt Philipp Brokes, Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien. Das gelte etwa auch für den Weg zu einer Teststraße oder Apotheke, für den zusätzlich auch Arbeitszeit verrechnet werden muss. Arbeitgebern werden keine Gratis-Tests für ihre Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, bestätigt das Ministerium.
Wie komme ich an einen Wohnzimmertest?
Antigentests können voraussichtlich gegen den Vorweis der E-Card in Apotheken bezogen werden, was ab 9. April möglich sein dürfte. Die dafür nötige Gesetzesänderung muss nämlich noch durch den Bundesrat.
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