Verordnung ist da: Wer ab Freitag mehr als fünf Tests erhält

Verordnung ist da: Wer ab Freitag mehr als fünf Tests erhält
Auch gebunkerte Tests können im April noch verwendet werden - allerdings mit einer Einschränkung. Wien bleibt jedenfalls beim Gurgelsystem.

Wie angekündigt wird das Testregime in Österreich ab 1. April neu aufgestellt. Die dafür nötige Verordnung veröffentlichte das Gesundheitsministerium am späten Mittwochabend. Sie tritt mit 1. April in Kraft und gilt vorerst bis 30. Juni. Die finale Verordnung liegt dem KURIER vor.

Grundsätzlich stehen jedem Bürger künftig pro Monat je fünf Gratis-Antigen- und -PCR-Tests zur Verfügung. Für Verdachtsfälle und Bewohner, Besucher sowie Mitarbeiter von vulnerablen Settings gilt dieses limitierte Kontingent nicht. Es sind dies zunächst Pflegeeinrichtungen, wobei neben Bewohnern und Mitarbeitern auch Besuchern gratis der Test ermöglicht wird. Gleiches gilt für Behinderteneinrichtungen, Krankenanstalten und Kurhäuser.

Tests, die über diese Voraussetzungen hinausgehen, sind kostenpflichtig. Das Basis-Kontingent der Tests finanziert weiterhin der Bund, die Umsetzung der Teststrategie obliegt den Bundesländern.

Gurgeltests für Menschen mit Symptomen

Von der Einschränkung ebenso ausgenommen sind auch 24-Stunden-Pflegerinnen und persönliche Assistenten von Behinderten. In Kindergärten können weiter Personal und Kinder ohne Kontingentierung getestet werden - der KURIER berichtete. Für die Schulen ist das Bildungsministerium zuständig. Dieselbe Regel wie in Kindergärten wird für Flüchtlingseinrichtungen etabliert. Schließlich sind auch Mitarbeiter von Rettungsdiensten unter die Ausnahmen gekommen.

Klar ist weiters, dass symptomatische Personen - also Verdachtsfälle - kostenlos zu ihren Tests kommen. Hierfür braucht es in der Verordnung keine Änderung. Als zuständig empfindet man im Gesundheitsministerium an sich die Hotline 1450.

Allerdings gibt es seitens des Bundes keine Vorgabe für die Organisationsform. Das heißt, man kann auch anderweitig die Tests Symptomatischer durchführen. Wäre z.B. Wien der Meinung, symptomatische Personen sollen sich am besten über "Alles gurgelt" testen lassen, wäre das dort kostenlos möglich.

Was, wenn ich Tests gebunkert habe?

Wer Tests gebunkert hat, kann diese zumindest im April noch einlösen, allerdings nicht unbeschränkt. Zusätzlich zu den fünf "neuen" PCR-Testkits können noch fünf gratis ausgewertet werden, die schon davor bezogen wurden.Wie das ganze im jeweiligen Bundesland, organisiert wird, obliegt diesem. So hat Wien bereits angekündigt, weiter auf "Alles gurgelt" zu setzen. Die Steiermark präferiert dagegen eine Abwicklung über die Apotheken.

Testen, wenn nötig

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) meinte Mittwochabend in einer Aussendung, es gelte das Testsystem in seinen Grundzügen zu erhalten, um gut auf den Herbst vorbereitet zu sein. Denn sollte eine neue Virusvariante es notwendig machen, könnte alles rasch wieder hochgefahren werden. Aktuell sei aber eine Redimensionierung des Testregimes am sinnvollsten. Tests würden nun primär dort eingesetzt, wo sie gebraucht werden.

Diese Regel, die im Wesentlichen fixiert, inwieweit der Bund den Ländern die Kosten ersetzt, läuft nun einmal von Anfang April bis Ende Juni. Spätestens dann muss eine neue Regelung her oder die nun anlaufende wird verändert.

"Vor dem Hintergrund einer höheren Immunität in der Bevölkerung sollen Tests nun primär dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden", heißt es aus dem Ministerium zur Verordnung. Parallel werde das Abwasser-Monitoring künftig eine stärkere Rolle spielen, um das Pandemiegeschehen "verlässlich und langfristig beobachten zu können".

Hacker über neue Test-Vorgaben

Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker hat sich auf Ö1 Mittwochabend zu den neuen Vorgaben im Vorfeld geäußert. Er stellt klar, dass die Abwicklung ab April bürokratischer ablaufen wird müssen – aufgrund der Bundesvorgaben.

Hacker sagte: "Wir werden dort einpflegen, dass man sozusagen eine Auswahlliste hat, nach den Spielregeln, die uns bekannt sind. Man wird angeben, ob man in ein Spital geht, ob man in eine Pflegeeinrichtung geht – als Besucher, als Patient oder als Mitarbeiter. Das sind ja alles Bereiche, wo diese 5-Tests-pro-Monat-Regel nicht gilt. Es gibt etliche andere Ausnahmen, die werden alle dort in einem Fragenprogramm abgefragt werden.“ Das werde sehr bürokratisch werden, so Hacker. Das seien die Abrechnungsvorgaben, deshalb müsse das so sein.

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