Schuldspruch für Strache wegen Bestechlichkeit, 15 Monate bedingt
Der ehemalige Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist heute am Wiener Landesgericht wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, fasste wegen Bestechung zwölf Monate aus, ebenfalls auf Bewährung. Freigesprochen wurde Strache in jenen Anklagepunkten, die sich auf die Reise nach Korfu während seiner Zeit als Vizekanzler bezogen.
15 Monate bedingt - das (nicht rechtskräftige) Urteil gegen H.C. Strache
In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Strache hat volle Berufung gegen das Urteil angemeldet. Grubmüller will seine Verurteilung ebenfalls bekämpfen. Der Anklagevertreter gab vorerst keine Erklärung ab.
Am vergangenen Montag waren in dem am 6. Juli begonnenen Prozess die letzten Zeugen befragt worden. Heute war dann Richterin Claudia Moravec-Loidolt an der Reihe - um 12.45 Uhr fiel das Urteil.
Das sagte die Richterin
Schuldig erkannt wurden Strache und Grubmüller im Zusammenhang mit zwei Spenden Grubmüllers an die Bundes-FPÖ vom Oktober 2016 bzw. August 2017, die erste in Höhe von 2.000 Euro, die zweite in Höhe von 10.000 Euro. Nach der ersten Spende habe Strache als damaliger FPÖ-Obmann eine "faktische Einflussnahme" auf FPÖ-Abgeordnete bzw. -Funktionäre vorgenommen, um mittels eines Initiativantrags der Freiheitlichen eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu bewirken, welche der Privatklinik Währing eine Aufnahme in den PRIKRAF möglich machen sollte.
"Ein faktischer Zusammenhang ist eindeutig erwiesen als Gegenleistung für die Spende eines wohlhabenden Freundes", stellte Richterin Claudia Moravec-Loidolt in ihrer ausführlichen Urteilsbegründung fest. Strache habe das Anliegen des befreundeten Grubmüller "in wohlwollender und ausschließlich parteilicher Förderung" unterstützt. Grubmüller habe wiederum die insgesamt 12.000 Euro nur deshalb gespendet, um sich der Unterstützung der FPÖ im Zusammenhang mit der PRIKRAF-Gesetzesänderung zu vergewissern, zeigte sich die Richterin überzeugt. Ein anderes Motiv sei nicht erkennbar.
"Straches Bemühungen, Engagement war Gegenleistung für die Spende vom Oktober 2016", hielt Moravec-Loidolt fest. Nachdem die FPÖ den Initiativantrag eingebracht hatte, sei die Überweisung der weiteren 10.000 Euro gefolgt. Der Initiativantrag habe ausschließlich der Privatklinik Währing und nicht "dem Interesse aller Privatkliniken in Österreich gedient".
Freispruch in zwei Anklagepunkten
Von zwei Anklagepunkten wurden Strache und Grubmüller im Zweifel freigesprochen. Zum einen handelte es sich dabei um eine Einladung Grubmüllers an Strache nach Korfu, die im April 2018 für August desselben Jahres an Strache ergangen sein soll. Strache hatte eine solche Reise nie angetreten. Außerdem hatte die WKStA Grubmüller bezichtigt, Strache Ende April 2019 eine weitere Spende für den FPÖ-Wahlkampf vor der Europawahl 2019 offeriert zu haben. In diesen beiden Anklagepunkten reiche die Beweislage für Schuldsprüche nicht aus, befand die Richterin.
Richterin zur Strafbemessung
Zur Strafbemessung bemerkte die Richterin, die verhängten Strafen wären "dem Unrechtsgehalt angemessen". An Grubmüller gewandt, bemerkte sie: "Für die Bezahlung eines Abgeordneten, der später Vizekanzler wurde, darf es keine Rechtfertigung geben". In Richtung Straches hielt sie fest: "Eine Käuflichkeit von Amtsträgern muss unterbunden werden." In Anbetracht der Höhe der geflossenen Beträge und der Umstände seien die Strafen "schuld und tatangemessen". Die gewährte bedingte Strafnachsicht erklärte Moravec-Loidolt folgendermaßen: "Sie sind beide unbescholtene Ersttäter."
Der Rahmen für das Strafmaß lag zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Der Ticker zur Nachlese:
Entscheidung im Strache-Prozess
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Guten Morgen...
... aus dem großen Schwurgerichtssaal am Wiener Straflandesgericht.
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Es geht los
Der Medienandrang ist - verglichen mit dem Grasser-Prozess - sehr moderat. Die Richterin eröffnet die Verhandlung.
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Keine Anträge mehr
Es gibt keine Fragen oder offenen Anträge mehr. Im Saal wird getratscht, die Richterin mahnt zur Ruhe.
Straches Anwalt möchte aber noch etwas vorlegen: Die OTS, mit der die FPÖ damals zur Pressekonferenz geladen hat, in der die "Korruption in der Wirtschaftskammer" - also der PRIKRAF -Thema war, sowie auch der Eurofighter-Ausschuss. Und er legt eine Liste aller Initiativantäge der damaligen Legislaturperiode vor. Am Monatg ging es ja auch um die Frage, wie üblich diese sind, weil die FPÖ zum PRIKRAF noch aus der Opposition heraus einen Initiativantrag gestellt hatte.
"Das sind tatsächlich einige", sagt die Richterin und liest vor.
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Das könnte dauern
Die Richterin geht nun den Akteninhalt durch. Das sind vier sehr sehr dicke rosafarbene Ordner. -
"Was wäre für dich wichtig?"
Zunächst geht es nun um den Anlassbericht über den "Zufallsfund" der Überweisung von 10.000 Euro.
Außerdem liest sie aus Chats zwischen Strache und Grubmüller vor. Etwa: "Welches Bundesgesetz wäre für dich wichtig, damit die Schönheitsklinik endlich fair behandelt wird?"
In einem Chat mit einer anderen Person schreibt Strache: "Grubmüller ist ein guter Freund von mir, bitte hilf ihm."
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Kurze Störung
Jemand macht ein Foto während der Verhandlung. Jetzt wird die Richterin laut. "Das ist hier untersagt, ich habe das mehrmals gesagt", erklärt sie. "Einmal noch und Sie sind draußen."
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Anwalt sieht vier andere Gründe für Spende
Straches Anwalt will nun eine Detailverlesung einiger Chats, die die vier anderen Gründe für eine Spende Grubmüllers unterstreichen sollen, die Straches Anwalt sieht: Der Unmut über die vermutete Korruption in der Wirtschaftskammer, die Enttäuschung über die SPÖ, die Zuwendung zur Politik der FPÖ, den Unmut über die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer. Zur Erklärung: Damit soll gezeigt werden, dass die Spende aus anderen Gründen erfolgt sein kann, als im Gegenzug für eine Gesetzesänderung.
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Das ist jetzt zäh
Wechsel zum 2. von vier rosa Riesenordnern. -
Welcher Jet?
Jetzt will die Oberstaatsanwältin eine wörtliche Verlesung einer Zeugenaussage von Grubmüllers Privatjetpiloten. Es geht darum, dass Grubmüller 2018 die Straches mit dem eigenen Privatjet mitnehmen habe wollen. Der war aber kaputt, also wurde ein anderer Jet gecheckt, steht sinngemäß in der Zeugenaussage.
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Einige Aussagen
Es geht um die Aussagen von Ex-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und der blauen Abgeordneten und ehemaligen Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch. Letztere hatte erklärt, sie habe sich gefragt, Warum das Thema PRIKRAF für Strache so wichtig war. Seltsam sei auch gewesen, dass zu diesem Thema ein Initiativantrag eingebracht worden sei. Das sei ein Anliegen von "ganz oben" gewesen. -
Aktendurchsicht dauert an
Mittlerweile sind wir übrigens beim dritten rosa Riesenordner.
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Da wars mit der Aktendurchsicht
Die Richterin hält fest, dass beide Angeklagten bisher gerichtlich unbescholten sind.
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Keine Stellungnahmen der Angeklagten
Nun hat Grubmüller nochmals die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern, will er aber nicht. Auch Strache nicht.
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Beweisverfahren abgeschlossen
Die Richterin schließt das Beweisverfahren. Nun muss die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten.
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Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft
Eine "leicht entflammbare Mischung" nennt Staatsanwalt Weratschnig die Faktoren, die hier zusammentreffen: Die Angeklagten würden sich schon Jahre lang kennen, der Kontakt habe sich zunehmend verdichtet, etwa durch gemeinsame Urlaubsreisen. Und: Der PRIKRAF sei, das habe sich gezeigt, ein zentrales Thema zwischen Strache und Grubmüller gewesen. Er sieht eine "Tätigkeit eines Amtsträgers für einen Bekannten oder Freund". Strache und Grubmüller verbinde eine "Art Schicksalsgemeinschaft".
Grubmüller habe laut WKStA klare wirtschaftliche Interessen verfolgt, also die Aufnahme der Privatklinik Währing in den PRIKRAF. Er sei Profisportler und erfolgreicher Unternehmer gewesen und konnte mit dieser „Niederlage“ nicht umgehen, argumentiert die WKStA.
Als Amtsträger müsse man sich rein an sachlichen Kriterien orientieren, so der Korruptionsstaatsanwalt. Dies sei in diesem Fall nicht geschehen.
Warum Korruption strafbar sei? Es gehe um die „Reinheit und Sauberkeit" von Amtsgeschäften.
Das vorliegende Beweissubstrat ist für die WKStA „sehr dicht“. Es sei ein Amtsgeschäft vorgenommen und dafür ein Vorteil genommen worden - das sieht die Staatsanwaltschaft für bewiesen an.
Auch weil es bei der Frage nach Bestechung bzw. Bestechlichkeit um ein "Tätigkeitsdelikt" gehe, nicht um ein "Erfolgsdelikt". Das heißt: Ob der Initiativantrag politisch sinnvoll und erfolgsversprechend war, sei unerheblich. Bezogen auf den Umstand, dass die im Raum stehenden Spenden in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro "nicht viel" seien, meinte der Oberstaatsanwalt: "Jeder Euro ist zu viel."
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Verteidigung ist dran
Das wars mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Nun ist Grubmüllers Verteidiger (und Bruder) an der Reihe. "Es gibt vieles zu sagen", sagt dieser. Grundsätzlich: "Wir sehen überhaupt keinen Motivationszusammenhang." Sein Mandant habe nie eine Gesetzesänderung angestrebt.
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Alles sehr komplex
Der PRIKRAF sei eine sehr komplexe Angelgenheit, sagt Helmut Grubmüller. Je nachdem, wen man fragee, variiere auch die Antwort auf die Frage, ob die Privatklinik nun wirklich darin aufgenommen wurde oder nicht. Ihr fehlt nämlich bis heute jener Zusatzvertrag, der die Gegenverrechnung mit den meisten Kassenmöglich macht. Welche Verträge nötig seien, um vom Budget des Fonds etwas abzubekommen, sei nur schwer durchschaubar. Wir erinnern uns: Klinikleiter Worseg hatte in diesem Zusammenhang den Begriff "kafkaesk" benutzt.
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"Verbissen"
Die Aussage von Belakowitsch würde seinen Mandanten nicht belasten, sagt Grubmüller. Denn sie habe ja auch ausgesagt, dass es immer wieder Themen gab, die Strache wichtiger gewesen seien, als andere, in die er sich "verbissen" habe. Denn Strache habe immer das Ohr bei der Bevölkerung gehabt, argumentiert der Anwalt. -
Massive Enttäuschung
Die Spende sei angetrieben gewesen von der "massiven Enttäuschung" Grubmüllers von seiner eigenen Partei (gemeint ist die SPÖ). Zur "Einladung nach Korfu" möchte Grubmüller anmerken, dass die Anklage mit dem Begriff Einladung sehr flapsig umgehe. Es heiße nämlich nicht automatisch, dass mit dem Einladung noch nicht gesagt ist, dass man dafür nichts zu zahlen hat. Es sei zwischen Strache und Grubmüller ohnehin Usus gewesen, dass "einmal der bezahlt und einmal der." -
"Kein Substrat"
Sein Mandant habe nie ein Gesetz gekauft oder gewollt und: "Jetzt haben wir ein Gesetz, dass er schon gar nicht braucht", sagt Anwalt Grubmüller. Der Angeklagte Grubmüller sei Opfer der Korruption. Er gehe davon aus "dass hier überhaupt kein strafrechtliches Substrat vorhanden ist, sodass mein Mandant freizusprechen ist." Wenn man aber meine, ihn bestrafen zu müssen, sei äußerte Milde anzuwenden.
Damit ist Grubmüller fertig.
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"Kein pflichtwidriges Amtsgeschäft"
Nun ist Straches Anwalt Johann Pauer an der Reihe. Aus seiner Sicht gab es kein pflichtwidriges Amtsgeschäft, weil der Initiativantrag auf eine Öffnung des PRIKRAF für alle Privatkrankenanstalten abzielte. Die Privatklinik Währing sei nur ein plakatives Beispiel gewesen.
Dass dafür Spenden geflossen seien könnten, hält er für unwahrscheinlich, denn: „Niemand der bei Trost ist zahlt 12.000 Euro für etwas, das ihm nichts bringt.“
Vielmehr habe Grubmüller aus Enttäuschung über die SPÖ der FPÖ gespendet.
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"Wer bestochen wird, lässt nicht prüfen"
Jemand, der bestochen wird, lasse seine Mitarbeiter ja nicht die Angelegenheit prüfen, sondern sage "So, jetzt haben wir eine Spende, jetzt helf' ma dem Walter", sagte Pauer. In seiner gesamten Zeit als Strafverteidiger habe er noch nie erlebt, dass ein Angeklagter - so wie nun Grubmüller - sagt, er sei froh, angeklagt zu sein, weil dieser Misstand (die angebliche Korruption innerhalb der Wirtschaftskammer) nun öffentliche Aufmerksamkeit erhalte.
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Ende der Plädoyers
Es gab während der Vizekanzlerzeit keine Korfureise, sagt Pauer.
Er zitiert eine Nachricht von Grubmüller an Strache. Auf die Aussage "Kostet nichts" von Strache, antwortete Grubmüller. "Geht nicht, gute Rechnung, gute Freundschaft"
Damit ist Pauer am Ende mit seinem Plädoyer.
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Letzte Worte
Grubmüller hat das letzte Wort: Er bleibe bei seiner Behauptung, die Wirtschaftskammer sei korrupt.
Strache hat das letzte Wort: Er schließt sich den Worten seines Verteidigers an.
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Kurze Pause, dann Urteil
Die Richterin ordnet eine Pause bis 12.45 an. Dann wird sie das Urteil verkünden.
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Das Urteil
Schuldspruch wegen Bestechlichkeit. Freispruch im Anklagepunkt rund um die Korfu-Reise. Strache erhält 15 Monate bedingt.
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Die Richterin führt aus: Grubmüller habe sich jahrelang erfolglos bemüht habe, dass seine Privatklinik in den PRIKRAF aufgenommen wird. Darum habe er sich irgendwann an Strache gewandt, daran lasse die Chronologie keinerlei Zweifel. Beiden Angeklagten sei bewusst gewesen, dass Strache als Amtsträger hier Möglichkeiten hatte. Ohne Grubmüller und Strache hätte es wohl gar keine Diskussion über den PRIKRAF gegeben.
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"Spende war ihm bekannt"
Die Spende sei erfolgt, damit Strache "motiviert wird", das sieht die Richterin als bewiesen an. Das habe auch funktioniert. Strache habe die Angelegenheit dann durch Mitarbeiter prüfen lassen, um sich eine Peinlichkeit zu ersparen. Doch die hätten tatsächlich einen Missstand festgestellt. Strache und Grubmüller sei bewusste gewesen, dass es eine Gesetzesänderung braucht - "die Ureigenste Aufgabe eines Abgeordneten". Auch einen Vertragsabschluss hätte es gebraucht, doch den gibt es bis heute nicht.
Das Aktivwerden Straches nach der Spende lasse keinen anderen Schluss zu, als dass ihm die Spende - anders als er behauptet - bekannt war. Es sei für ihn auch "erkennbar" gewesen, dass das Geld mit seinem Engagement für die Privatklinik Währing in Zusammenhang steht.
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"Man wusste, wofür man bezahlt"
Die Strafbarkeit verbleibe auch, wenn es kein Amtsgeschäft gegeben hätte. Insofern sei es auch egal, ob das Ganze am Ende von Erfolg gekrönt gewesen sei, oder nicht. " Korruption ist ein Heimlichkeitsdelikt", sagt die Richterin. Insofern habe Strache den Initiativantrag wohl weder eingebracht noch unterzeichnet. Als gegeben sieht sie hingegen an, dass er ihn veranlasst hat. Zum Zeitpunkt der Spende gab es den Initiativantrag schon - "man wusste also, wofür man bezahlt", sagt die Richterin. -
"Ging immer um die Privatklinik Währing"
"Es ging vielleicht vordergründig um die Öffnung für alle, aber tatsächlich ging es immer nur um die Privatklinik Währing", sagt die Richterin. "Ich kann keinen Initiativantrag nur für die Privatklinik Währing machen."
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"Einladungen spricht man schnell aus"
Das Beweisverfahren habe für sie nicht ergeben, dass die Einladungen zu gemeinsamen Urlauben ausgesprochen wurde, eine "ungebührliche Vorteilsgewährung" gewesen wäre und als Gegenleistung für ein pflichtwidriges Amtsgeschäft erfolgt sei. Und: "Eine Einladung spricht man schnell aus, da muss ich dem Herrn Verteidiger schon recht geben" sagt die Richterin. Nach dem Motto: "Ich lade euch ein, aber jeder zahlt selber."
Aus den Chats ergebe sich, dass man keine persönlichen Vorteile wollte, aber wenn es um Vorteile für die Partei ging, wäre das anders gewesen.
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"Nichts Pflichtwidriges erkennbar"
Beim Anklagepunkt der sich auf das Inaussichtstellen einer Spende für die Europawahl 2019 an die FPÖ bezieht, kann die Richterin nichts pflichtwidriges erkennen. Grubmüller habe sich zwar nach einem Spendekonto erkundigt, Strache aber nicht reagiert, Geld sei keines geflossen.
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"Ein geeignetes Mittel"
Der Zusatzvertrag wäre wesentlich gewesen, um finanziell zu profitieren. Aber auch die Gesetzesänderung habe es gebraucht und sie sei ein geeignetes Mittel gewesen, um an das Ziel zu kommen, erklärt die Richterin.
Und noch etwas dient für die Richterin als Bewies: Es gab zwei Spenden: Vor und nach dem Initiativantrag, sonst keine.
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"Zweifelsfrei"
Ohne Strache und Grubmüller wäre der PRIKRAF im Parlament nicht behandelt worden, wiederholt die Richterin. "Der Konnex ist zweifelsfrei gegeben. Zweifelsfrei." -
Zum Strafmaß
Das Strafmaß ist laut Ansicht des Gerichts schuldangemessen.
Grubmüllers Ärger darüer, was passiert sei oder eben nicht, sei menschlich nachvollziehbar. Allerdings habe er sich ähnlichen Mitteln bedient, wie er es anderen vorgeworfen hat. Eine allfällige Ungleichbehandlung rechtfertige in keiner Weise den Griff in die Kassa, um das angestrebte Ziel am Wege der Bestechung, sagt die Richterin. Für die Bestechung eines Amtsträgers gebe es keine Rechtfertigung und dürfe es auch keine Rechtfertigung geben.
Warum bekommt Strache eine höhere Strafe? Strache hatte eine besondere Rolle, das müsse sich in einer Strafe "ein wenig" auswirken. Das Vertrauen der Allgemeinheit in die Amtsträger der Republik dürfe nicht erschüttert werden.
Dass die Strafen bedingt sind, liege daran, dass beide "unbescholtene Ersttäter sind" - und "letztlich auch an der Höhe der Spende".
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In dubio pro reo
Zum Freispruch sei nur zu sagen: "In dubio pro reo", sagt die Richterin. Im Zweifel für den Angeklagten. -
Beratung über Berufung
Legen die Verurteilten Berufung ein? Sie ziehen sich mit ihren Anwälten zur Beratung zurück.
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Volle Berufung
Man geht in volle Berufung, sagt Straches Anwalt.
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Und Ende
Damit ist die Verhandlung geschlossen.
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