Zwischenbilanz: Acht Prozesstage gegen den Ex-Kanzler im Schnelldurchlauf

Zwischenbilanz: Acht Prozesstage gegen den Ex-Kanzler im Schnelldurchlauf
Welche Strategie der ehemalige Politiker vor Gericht wählt, was seine Aussage stützt, was ihr widerspricht und welche Überraschungen die Verhandlung bisher lieferte. Plus: die zentralen Aussagen in der Gegenüberstellung.

Acht Prozesstage liegen hinter Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinem früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli. Acht Tage, an denen die Verhandlung (es geht um angebliche Falschaussage) zum Teil bis in die Abendstunden dauerte. 

Nun gibt es ein kurzes Durchschnaufen: Der nächste Prozesstag ist erst am 25. Jänner. Zeit, um Zwischenbilanz zu ziehen.

Die Strategie der beiden Angeklagten ist klar: Angriff ist die beste Verteidigung. Im Gegensatz zur ursprünglich mitangeklagten Ex-Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner, die schon am ersten Prozesstag Fehler eingestand und mit einer Geldbuße in Höhe von 104.060 Euro davonkam, weisen Kurz und Bonelli alle Schuld von sich. Ihre Anwälte Otto Dietrich und Werner Suppan geben sich betont angriffig.

Am ersten Prozesstag stellten sie eine mögliche Befangenheit von Richter Michael Radasztics in den Raum – und warfen den Oberstaatsanwälten der WKStA Schludrigkeit im Strafantrag sowie unlautere Methoden vor: „Jede Aussage, die man in zwei Richtungen interpretieren kann, wurde für mich nachteilig interpretiert“, beklagte sich Kurz. Die Angeklagten zogen es allesamt vor, die Fragen der WKStA nicht zu beantworten. Bonelli gähnte sogar zwischendurch.

Möglicher Türöffner

Kurz nahm wiederholt das Wort „Angst“ in den Mund. Die habe er im U-Ausschuss vehement verspürt – ein möglicher Türöffner für einen Aussagenotstand, der einen Freispruch bringen könnte. Richter Radasztics ging schon am zweiten Verhandlungstag darauf ein. „Das setzt eine falsche Aussage voraus“, sagte er zu Kurz. Doch der wich aus: „Ich habe meiner Erinnerung entsprechend ausgesagt.“

Immer wieder betonte Anwalt Dietrich die Waffenungleichheit gegenüber der WKStA. Etwa bei der Befragung des Hauptbelastungszeugen Thomas Schmid. Und erreichte so, dass er Schmid noch vor der WKStA befragen durfte – ein unüblicher Vorgang. Zeitgleich werkte das PR-Team von Kurz im Hintergrund und verschickte Presseaussendungen.

So etwa eine Information über zwei Russen. Denen habe Schmid gesagt, er sei von der WKStA unter Druck gesetzt worden – was Schmid als Zeuge verneinte. Wie diese Information zu Kurz kam, bleibt ungeklärt. Die Russen jedenfalls sollen via Videoschaltung im Prozess aussagen.

Dass die Verteidigung an Schmid kein gutes Haar lässt, liegt auf der Hand. Sind es doch seine Aussagen, die den Ex-Kanzler in Erklärungsnot bringen (siehe unten). Seine Befragung sorgte jedenfalls auch bei den Angeklagten für Getuschel. Und das führte dazu, dass Kurz und Bonelli vom Richter strafweise auseinandergesetzt wurden.

Drei Prozesstage, der letzte am 31. Jänner, sind noch anberaumt. Ob dieser Zeitplan hält, hängt wesentlich von den Russen ab – denn die haben bisher nur erklärt, nicht persönlich nach Österreich kommen zu können.

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