Am Dienstag gab es zu dem Thema einigen Wirbel: Zunächst wurde eine Stellungnahme der vier Oberlandesgerichtspräsidenten publik, die sinngemäß schrieben, die kurze Begutachtungsfrist von zwei Wochen sei eines demokratischen Rechtsstaates nicht würdig (der KURIER berichtete). In so kurzer Zeit ließe sich das umfangreiche Paket nicht angemessen begutachten. Die Gerichte waren offenbar im Vorfeld nicht vom Justizministerium eingebunden worden.
Zuvor hatten auch schon die Staatsanwälte und die Strafverteidiger scharfe inhaltliche Kritik an dem Paket geübt.
Deshalb legte Justizministerin Zadić am Dienstagnachmittag eine Kehrtwende hin: Der geplante Beschluss in der kommenden Woche fällt aus, weil die Ministerin noch Änderungen vornehmen und Stellungnahmen bis Ende Juli berücksichtigen will.
Dass die Grünen sich von ihrem eigenen Paket abwenden - zumal sie vergangene Woche ja im Justizausschuss dafür gestimmt haben - sorgte bei der ÖVP für Kopfschütteln. ÖVP-Verfassungsministerin Edtstadler tat am Abend dann kund, dass der Beschluss im Nationalrat - wie geplant - kommende Woche fallen soll.
Daraus wird nichts. In der heutigen Präsidiale soll sich dem Vernehmen nach nicht einmal der ÖVP-Klub besonders dafür eingesetzt haben, dass der Beschluss kommende Woche auf die Tagesordnung der Plenarsitzungen kommt. Wohl, weil das Vorhaben ohnehin aussichtslos gewesen wäre: Weder SPÖ noch die FPÖ wären bereit, dem Paket in der jetzigen Form zuzustimmen, also mit der ÖVP mitzugehen.
Parlament geht in Sommerpause
Auf der Tagesordnung der letzten Plenarwoche vor dem Sommer (Mittwoch, 3. bis Freitag, 5. Juli) stehen als größere Vorhaben das Tierschutz- und das Gemeindepaket, zudem sollen die Berichte der beiden U-Ausschüsse behandelt werden.
Beschlossen werden unter anderem noch die Cooling-off-Phase für Verfassungsrichter und "Lohn statt Taschengeld" für Menschen mit Behinderung.
Danach geht das Parlament in die Sommerpause. Sofern nicht noch eine Sondersitzung eingeschoben wird, geht es Mitte September weiter. Und dann soll auch die Handysicherstellung mitsamt weiterer Änderungen der Strafprozessordnung auf der Agenda stehen.
Kommentare