Türkis-Grün will Cooling-Off-Phase für Verfassungsrichter einführen

Türkis-Grün will Cooling-Off-Phase für Verfassungsrichter einführen
ÖVP und Grüne wollen, dass Politiker künftig drei Jahre warten müssen, bevor sie Verfassungsrichter werden können. Die Gesetzesänderung benötigt eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Bisher gilt nur für den Präsidenten und die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) eine sogenannte "Cooling-Off-Phase". Die besagt: Wer der Bundes- oder Landesregierung oder einem allgemeinen Vertretungskörper wie dem Nationalrat angehört, muss fünf Jahre warten, bevor er VfGH-Präsident werden kann.

Die weiteren zwölf Verfassungsrichter und sechs Ersatzmitglieder können hingegen direkt aus der Politik zum VfGH wechseln. Diese weiteren Mitglieder schlagen teils der Nationalrat und der Bundesrat vor.

Das sorgte etwa im Zusammenhang mit der Bestellung von Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) 2018 für Kritik. Das Problem: Brandstetter musste sich als Verfassungsrichter mehrmals für befangen erklären, da er Gesetze, die der VfGH prüfte, zuvor selbst mitbearbeitet hatte.

Dreijährige Abkühlphase

Bereits 2021 präsentierte die türkis-grüne Bundesregierung ein "Transparenzpaket", dass auch Abkühlphasen für normale Verfassungsrichter vorsah. Auch der VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter hatte mehrmals für eine Änderung des Bestellverfahrens plädiert. 

Und das geschieht nun auch, heißt es aus dem Ressort von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Die Regierungsparteien bringen heute im Nationalrat einen Initiativantrag ein, welcher eine Cooling- Off-Phase für weitere Mitglieder des VfGH einführt. Diese soll drei Jahre betragen. 

"Mit der Ausweitung der Cooling-Off Phase auf Richterinnen und Richter beim Verfassungsgerichtshof sorgen wir für mehr Transparenz und stärken das Vertrauen in den Gerichtshof", sagt Edtstadler.

Der Initiativantrag wird nun dem Verfassungsausschuss zugeleitet, welcher schon nächste Woche darüber berät. Da es sich um eine Änderung des Bundesverfassungs-Gesetzes (B-VG) handelt, muss die Cooling-Off-Phase von einer Verfassungsmehrheit, also zwei Drittel der Nationalratsabgeordneten, beschlossen werden. Türkis-Grün benötigt somit zusätzlich entweder die Stimmen der SPÖ oder der FPÖ. Der Beschluss im Plenum ist im Juli vorgesehen.

Verwaltungsgerichtshof wird digitaler

Der Initiativantrag enthält noch andere, interessante Punkte. So soll der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) digitaler werden. Künftig werden demnach analoge Dokumente auch in den digitalen Akt übertragen.

Weiteres ist vorgesehen, dass verfassungsrechtliche Mitarbeiter am VfGH im Falle einer Karenz die Dauer ihrer Bestellung verlängert. Und zwar im Ausmaß der Dauer der Karenz. Das soll der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen.

Kommentare