Medienprivileg wird mit Nachschärfung heute mit im Nationalrat beschlossen

Medienprivileg wird mit Nachschärfung heute mit im Nationalrat beschlossen
Im Endspurt vor der Sommerpause will Türkis-Grün noch einiges finalisieren.

Diese Woche ist die drittletzte Plenarwoche vor der Nationalratswahl, in den türkisen und grünen Kabinetten wird entsprechend auf Hochtouren gearbeitet, um noch einige größere und kleinere Vorhaben beschlussreif zu machen. Der Termin für die Wahl – der 29. September – wird heute übrigens im Ministerrat fixiert.

Was dort sonst noch beschlossen wird, war zu Redaktionsschluss nicht fix – verhandelt wurden bis Dienstagabend dem Vernehmen nach vor allem zu Steuer- und Justizthemen. 

Noch nicht kommen dürfte die Neuregelung der Handysicherstellung, obwohl Türkis und Grün in den Verhandlungen schon sehr weit sind, heißt es. Die Zeit drängt, schließlich muss der Entwurf dann noch in parlamentarische Begutachtung.

Beschlussreif fürs Plenum ist unterdessen die Neuregelung des Medienprivilegs. Diese wurde nötig, weil der Verfassungsgerichtshof die aktuelle Regelung per 30. Juni aufheben lässt. 

Derzeit gilt eine Pauschalausnahme: Journalisten müssen nie offenlegen, woher sie welche Informationen haben – und das ohne Angabe von Gründen. Künftig können sich Medien auf das „datenschutzrechtliche Redaktionsgeheimnis“ berufen, müssen dies aber mit der Meinungs- bzw. Medienfreiheit begründen können.

Per Abänderungsantrag wird in dem Gesetz noch klargestellt, dass Medienunternehmen verantwortlich sind und nicht der einzelne Redakteur

Starten wird der heutige Plenartag mit einer Trauerminute für die verstorbene erste Kanzlerin und ehemalige Präsidentin des Verfassungsgerichts Brigitte Bierlein

Danach wird auf Initiative der FPÖ in der „Aktuellen Stunde“ über eine Senkung der Strafmündigkeit diskutiert.

Am Donnerstag steht die Öffnung der „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ für Ukrainer auf der Tagesordnung. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller innerhalb der vergangenen zwei Jahre zumindest zwölf Monate über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt und selbsterhaltungsfähig waren. Das soll ein Anreiz sein, damit diese Gruppe dem österreichischen Arbeitsmarkt erhalten bleibt.

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