Neuregelung der Handyabnahme: Wo es noch hakt

male hands using smartphone
Der Verfassungsgerichtshof forderte wegen Rechten der Beschuldigten eine Neuregelung. Der KURIER hat erste Details des Entwurfs, über den ÖVP und Grüne verhandeln. Demnach soll die Staatsanwaltschaft nur Relevantes sehen dürfen.

Ein Handy ist etwas anderes als eine Mordwaffe. Dennoch gelten für beide dieselben Regeln, wenn Staatsanwaltschaft und Polizei sie im Zuge einer Hausdurchsuchung sicherstellen. Diesen Umstand hat der Verfassungsgerichtshof im Vorjahr bemängelt und kurzerhand den Paragraf 110 in der Strafprozessordnung gleich ganz aufgehoben. Der Gesetzgeber ist nun gezwungen, bis Jahresende neue Regeln zu schaffen. 

Die Verhandlungen zwischen ÖVP und Grünen sind im Endspurt - an einem ganz wesentlichen Punkt hakt es dem Vernehmen nach aber noch. Der KURIER hat erste Details. 

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