Die Grundidee ist, dass es für die Sicherstellung von Datenbeständen eigene, neue Regeln geben soll, während die Regeln zur Sicherstellung von anderen Gegenständen - etwa Tatwaffen, Drogen oder andere Beweismittel - so bleiben sollen wie bisher.
Letzteres soll die Staatsanwaltschaft also weiterhin selbst anordnen können, für Ersteres soll folgendes gelten:
- Richterliche Bewilligung
Die Staatsanwaltschaft soll sich die Sicherstellung von Datenbeständen vorher vom Richter bewilligen lassen müssen. Handy, Laptops oder externe Festplatten können dann im Zuge einer Hausdurchsuchung (die wie bisher auch vom Richter bewilligt sein muss) mitgenommen werden.
- Sichtung der Daten
Anschließend soll der Datenbestand auf das eingeschränkt werden, was zum Tatverdacht gehört. Alles andere soll die Staatsanwaltschaft gar nicht zu sehen bekommen. So könnte beispielsweise mit Suchworten gefiltert und/oder zeitlich nach dem Tatzeitraum eingeschränkt werden.
Die große Frage ist: Wer macht das? Eine Überlegung war dem Vernehmen nach zuletzt, eine Stelle im Innenministerium bzw. bei der Polizei einzurichten.
Die Staatsanwaltschaften sehen das freilich kritisch: Derzeit haben sie Zugriff auf den Gesamtbestand der Daten, filtern selbst nach Suchworten aus und können bei Zufallsfunden jederzeit neue Suchen starten.
- Kontrolle im Nachhinein
Begleitet werden soll der Sicherstellungs- und Sichtungsprozess vom Rechtsschutzbeauftragten. Er soll im Nachhinein prüfen, ob die Durchführung effizient war und die Rechte des Betroffenen ausreichend gewahrt wurden, also eine Art Evaluierung machen.
Was der VfGH verlangt
Bei den neuen Regeln zur Handysicherstellung müssen ÖVP und Grüne das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) von Dezember 2023 im Blick behalten.
Darin heißt es, dass eine "so weitgehende Maßnahme" wie eine Sicherstellung eines Datenträgers eine richterliche Bewilligung erfordere. Nur so könne überprüft werden, "ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Sicherstellung und Auswertung vorliegen und ob die Sicherheitsbehörden ihre Befugnisse nicht überschreiten".
Es geht dem Höchstgericht dabei nicht nur um die Wegnahme des Handys (die Hausdurchsuchung ist, wie angesprochen, jetzt schon bewilligungspflichtig), sondern auch darum, was mit den sichergestellten Daten passiert.
So heißt es weiter: "Das Gericht hat auch festzulegen, welche Datenkategorien und Dateninhalte aus welchem Zeitraum zu welchen Ermittlungszwecken ausgewertet werden dürfen."
Ins Rollen gebracht hat das Ganze übrigens ein Kärntner Geschäftsmann, der sich mit einem Antrag an den VfGH gegen die Sicherstellung und Auswertung seines Handys gewehrt hat.
Damit teilte er er das Schicksal vieler ÖVP-Politiker und Unternehmer, deren Chats im Zuge des Ibiza-Verfahrenskomplexes und der U-Ausschüsse teilweise auch an die Öffentlichkeit gelangt sind.
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