Neue Regeln bei Handyabnahme: "Schauen, was alles drauf ist, geht nicht mehr“

Neue Regeln bei Handyabnahme: "Schauen, was alles drauf ist, geht nicht mehr“
Zufallsfunde auf Schmids Handy haben eine Lawine ausgelöst. Ginge das künftig noch? Strafrechtler sagt: „Ja, aber ..."

Der Verfassungsgerichtshof hat die Regeln zur Sicherstellung von Handys für verfassungswidrig erklärt – und die Regierung unter Zugzwang gebracht. Bis Ende 2024 muss ein neues Gesetz her. 

Und manchen schwant Übles: Neue Regeln könnten zu neuen, unüberwindbaren Hürden führen.

Derzeit braucht eine Staatsanwaltschaft zwar für eine Hausdurchsuchung eine richterliche Bewilligung, für die Sicherstellung eines Handys aber nicht – für die Strafprozessordnung ist das ein Gegenstand wie jeder andere.

➤ Mehr dazu: VfGH will neue Regeln für Handyabnahme - das sind die Vorschläge

Auswertung entscheidend

Der VfGH fordert in seinem Erkenntnis nun, dass es eine Abwägung geben muss, ob dieser Eingriff auch verhältnismäßig ist, erklärt Strafrechtsexperte Robert Kert, und zitiert: „Die Schwere des Eingriffs darf nicht größer sein als die Bedeutung des Ziels, das erreicht werden soll.“

Das Entscheidende ist aber nicht die Abnahme des Handys, sondern das, was danach passiert: die Auswertung. Und obwohl das Stichwort „Zufallsfund“ im VfGH-Erkenntnis nicht vorkommt, geht für Rechtsexperten wie Kert doch hervor, dass es in diesem Bereich Nachschärfungen braucht. 

Genau darin liegt die Hauptsorge der Kritiker: Immerhin machen Zufallsfunde, die auf dem Handy von Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid gemacht wurden, inzwischen ja den Großteil des Verfahrenskomplexes rund um die Casinos- bzw. Ibiza-Causa aus.

➤ Lesen Sie dazu auch: Wie Chats und Geständnis die ÖVP in Atem halten

Kommentare