VfGH will neue Regeln für Handyabnahme - das sind die Vorschläge

VfGH will neue Regeln für Handyabnahme - das sind die Vorschläge
Sicherstellungen von Datenträgern sollen nur noch mit richterlicher Kontrolle erlaubt sein, verfügen die Höchstrichter – und bestätigen damit Bedenken, die die ÖVP und Experten schon seit längerem äußern.

Der Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag bestätigt, was Juristen, diverse andere Experten und Politiker seit rund drei Jahren trommeln: Durch die zu laschen Regeln bei der Sicherstellung von Handys werden Privatsphäre und Datenschutz der Betroffenen verletzt. Eine Sicherstellung ohne richterliche Kontrolle sei verfassungswidrig, heißt es in dem Erkenntnis des Höchstgerichts.

Bis Ende 2024 muss der Gesetzgeber eine neue Regelung schaffen. Ab 1. Jänner 2025 tritt die aktuelle, die für jede Sicherstellung von Beweismitteln (z. B. auch für Mordwaffen) gilt, automatisch außer Kraft. 

Die grüne Justizministerin Alma Zadić kündigt eine „zeitnahe“ Umsetzung an. Karoline Edtstadler, ÖVP-Verfassungsministerin sagt: „Es ist unser gesetzlicher Auftrag dies umgehend zu korrigieren.“

➤ Im Juni gab es dazu eine Verhandlung beim VfGH: „Glauben Sie nicht, dass es für Handys präzise Regeln braucht?“

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