Ein Handy ist keine Tatwaffe: ÖVP will mehr Schutz für Beschuldigte
Die ÖVP will die mit den Grünen vereinbarte Einrichtung eines Bundesstaatsanwalts für eine größere Justizreform nutzen – konkret fordern die Türkisen einen besseren Schutz von Beschuldigtenrechten.
Ins Visier genommen wird etwa jener Paragraf der Strafprozessordnung, der die Sicherstellung von Beweismitteln regelt. Im klassischen Sinne wäre das zum Beispiel eine Tatwaffe – diese Regelung stammt aus 1873.
Die Staatsanwaltschaften nutzen den Paragrafen jetzt aber auch, um in Eigenregie Handys sicherzustellen. Eine richterliche Genehmigung, wie bei einer Abhör-Aktion oder einer Hausdurchsuchung braucht es nicht. Entsprechend weniger Rechte haben Beschuldigte – und deren Umfeld. „Ich halte das für unverhältnismäßig. Es ist eine massive Schieflage, die korrigiert gehört“, sagt Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).
Auch Unbeteiligte in Privatsphäre gestört
Auf diese Problematik macht auch Strafrechtsexpertin Susanne Reindl-Krauskopf von der Uni Wien aufmerksam: „Für eine Echtzeiterfassung, etwa von Telefonaten, braucht es einen dringenden Tatverdacht, eine bestimmte Schwere der Straftat, und es gibt strenge Regeln bei der Verwertung. Bei der Handy-Sicherstellung, wo auf Gespeichertes zugegriffen wird, gibt es das alles nicht.“
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