Neuregelung der Handyabnahme: Anwälte fordern Aus für „Stempelbeschluss“
Aus dem jährlichen Wahrnehmungsbericht des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK) wird ein täglicher: Auf der neuen Plattform wahrnehmungsbericht.at soll ab sofort tagesaktuell über Missstände in der Rechtspflege informiert werden.
Behörden könnten dann auch rascher darauf reagieren, erklärte ÖRAK-Präsident Armenak Utudjian bei der Präsentation am Mittwoch. Nicht nur die Meldung eines Missstands soll auf der Plattform veröffentlicht werden, sondern auch die Lösung.
VfGH zwingt zum Handeln
Ein massiver Missstand, auf den die ÖRAK im vergangenen Jahr aufmerksam gemacht hat, wird jetzt zwangsweise aufgelöst – dafür hat der Verfassungsgerichtshof gesorgt: Die jetzige Regelung, dass Staatsanwaltschaften ohne richterliche Bewilligung Handys sicherstellen und auswerten dürfen, wurde als verfassungswidrig beurteilt und gekippt. Bis 1. Jänner 2025 muss der Gesetzgeber eine neue Regelung schaffen.
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Utudjian findet es „bedauerlich“, dass das Justizministerium nicht schon vor einem Jahr reagiert hat. Immerhin habe der ÖRAK damals auf Basis eines Gutachtens einen kompletten Gesetzesentwurf vorgelegt. „Jetzt wird die Zeit knapp“, sagt der ÖRAK-Präsident. Er geht davon aus, dass die Neuregelung im ersten Halbjahr erledigt werden muss. Dann startet schon der Wahlkampf, und im Herbst läuft die Legislaturperiode aus.
Was Rechtsanwälte nach Analyse des VfGH-Erkenntnisses erstaunt: Manche Anregungen klingen restriktiver als das, was sie selbst zum Schutz ihrer Mandanten gefordert haben.
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