Handy-Sicherstellung: Karner will auch Regeln für Messenger-Dienste

Handy-Sicherstellung: Karner will auch Regeln für Messenger-Dienste
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) fordert eine verfassungskonforme Überwachungsmöglichkeit.

Nach dem gestern veröffentlichten Erkenntnis des VfGH zur verfassungswidrigen Auswertung von Mobiltelefonen will Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) eine rasche Reform. Diese soll, wenn es nach seinen Vorstellungen geht, auch gleich eine verfassungskonforme Überwachungsmöglichkeit von Messenger-Diensten beinhalten, wie der Ressortchef im APA-Interview betont: "Es würde Sinn machen, das gleich in einem abzuarbeiten."

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Der Wunsch der Exekutive, bei ihren Ermittlungen auch auf Messenger-Dienste zugreifen zu können, ist nicht neu. Karner verweist auf einen entsprechenden Passus im Regierungsprogramm. Österreich sei das einzige Land in der Europäischen Union, das nicht über entsprechende Möglichkeiten verfüge.

Im heurigen Jahr war in einigen Fällen ein Terrorverdacht erst nach Informationen von ausländischen Partnerdiensten bekannt geworden. Hier hinke man mangels rechtlicher Möglichkeiten anderen Diensten hinterher, meint Karner. Dies sei aber weniger das Problem, als dass man auch Terroristen hinterher hinke, die sich modernster Methoden bedienten. Ziel sei, solche Personen dingfest zu machen und nicht den Nachbarn, wenn dieser sich mit der Nachbarin vergnüge.

Justizministerium gefordert

Am Zug sei jetzt Justizministerin Alma Zadic (Grüne), die ja auch schon eine rasche Reparatur angekündigt habe. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes sei für ihn auch nicht überraschend gekommen. Diese könne man nun zum Anlass nehmen, der Polizei jene modernen Ermittlungsmethoden in verfassungskonformer Art und Weise möglich zu machen, die sie auch brauche.

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Der VfGH hatte in einem am Dienstag veröffentlichten Erkenntnis entschieden, dass die derzeit gängige Sicherstellung von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern ohne davor erfolgte richterliche Genehmigung der Verfassung widerspricht. Bis spätestens 1. Jänner 2025 muss der Gesetzgeber den entsprechenden Passus der Strafprozessordnung korrigieren.

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