Kaum Lauschangriffe: Behörden wollen lieber mitlesen
Es sind Chatverläufe, die Einblick in die Gedankenwelt jenes Trios gewähren, das im Juni einen Anschlag auf die Wiener Regenbogenparade geplant haben soll (siehe Artikel re.). Die jungen Männer aus Wien und St. Pölten wollten offenbar Teilnehmer mit einem Auto überfahren bzw. mit Messern attackieren. Die neuesten Hinweise zu dem Fall stammen einmal mehr von ausländischen Ermittlern.
Vor diesem Hintergrund fordern die heimischen Behörden schon lange mehr Befugnisse und technische Möglichkeiten hinsichtlich der Überwachung von extremistischen Gefährdern – Stichwort Bundestrojaner. Überschattet wird die Debatte aber von der Sorge der Massenüberwachung.
➤ Mehr lesen: Nach Anschlag auf jüdischen Friedhof: Mehr Schutz ist kaum umsetzbar
Interessant ist in dem Kontext die jüngst vom Justizministerium veröffentlichte Anzahl der Lausch- und Spähangriffe 2022, also die akustische oder optische Überwachung von Personen mittels technischer Geräte. De facto geht es dabei um die „Verwanzung“, etwa mit Abhörgeräten. Zulässig ist diese unter anderem zur Ausforschung terroristischer Vereinigungen, sofern durch ein Gericht bewilligt.
In der Praxis zeigt sich, dass die Maßnahme nur selten eingesetzt wird. Im Jahr 2022 kam es österreichweit lediglich zu sechs Späh- und Lauschangriffen, ein Wert, der dem langjährigen Trend entspricht. Es drängt sich die Frage auf, ob es vor diesem Hintergrund überhaupt eine Erweiterung der Überwachungsbefugnisse braucht.
Kommentare