Grünes Licht für den Ökostrom-Ausbau
Dienstagnachmittag stieg weißer Rauch aus dem Klimaministerium. Nach einem Dreivierteljahr Verhandlungen einigten sich die türkis-grüne Regierungskoalition mit den Sozialdemokraten auf den massiven Ausbau des Ökostroms (Wind, Wasser, Sonne, Biomasse). Bis 2030 soll Elektrizität nominell nur mehr aus Erneuerbaren Quellen kommen.
Die Sozialdemokraten wollten eine klare soziale Handschrift ins Gesetz – zur Frage, wer für die Stromwende eigentlich zahlt. Das ist jetzt doppelt abgesichert, mit einem Deckel (eine Milliarde pro Jahr für den Ausbau) und Entlastung für einkommensschwache Haushalte.
Die wichtigsten Fragen und Antworten, was das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) für die Konsumenten bedeutet.
Was bedeutet 100% Ökostrom?
Das Ziel ist, den österreichischen Jahresbedarf aus Ökostrom zu decken. Das bedeutet aber nicht, dass zu jeder Zeit, ausreichend Strom produziert wird. Importe und Exporte wird es also weiterhin geben.
Was ändert sich für die Konsumenten?
Erstmal wenig. Die Versorgungssicherheit ist nicht gefährdet, weil die E-Wirtschaft wie schon bisher verpflichtet ist, Reservekapazitäten bereitzustellen. Diese werden in Österreich mit fossilem Gas ermöglicht, das in Zukunft zum Beispiel durch „grüne“ Gase wie Wasserstoff ersetzt werden könnte.
Wird der Strom durch die Energiewende teurer?
Für den Ausbau der erneuerbaren Energien wird bereits eine Ökostromabgabe eingehoben. In den kommenden fünf Jahren soll diese für einen durchschnittlichen Haushalt etwa 114 Euro jährlich ausmachen. Für jene mit niedrigem Einkommen wird die Abgabe mit jährlich 75 Euro gedeckelt, wer von der GIS-Gebühr befreit ist, zahlt nichts.
Zweitens muss der Ausbau der Netze und Speicher finanziert werden. Welche Kosten die Betreiber den Konsumenten dafür weiterverrechnen dürfen, entscheidet die E-Control.
Warum brauchen wir mehr Stromleitungen?
Erstens, weil es in Zukunft mehr kleinere Anlagen geben soll. Diese müssen ans Netz angeschlossen werden. Zweitens schwankt die Produktion etwa bei Windenergie und Fotovoltaik mit Wetter und Jahreszeit. Die Leitungen müssen also auch den überregionalen Ausgleich stemmen.
Wie soll der Strom gespeichert werden?
Fotovoltaik und Wasserkraft sind im Sommerhalbjahr ergiebiger, mehr Strom wird aber im Winter verbraucht. Das bedeutet, dass etwa zehn Terawattstunden vom Sommer in den Winter gebracht werden müssen.
Die Pumpspeicher reichen dafür nicht aus und Batterien eignen sich nicht zur langfristigen Speicherung. Eine Zukunftshoffnung ist deswegen aus Ökostrom hergestellter Wasserstoff, der in Gastanks gelagert werden kann.
Ist der Ökostrom-Ausbau 2030 abgeschlossen?
Voraussichtlich nicht, denn mit dem schrittweisen Ersatz von fossilen Energieträgern steigt der Bedarf an Strom weiter.
Welche Modelle der Bürgerbeteiligung gibt es?
Um die Teilhabe möglichst vieler zu ermöglichen und somit auch private Investitionen zu mobilisieren, sieht das EAG sogenannte Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürger-Energie-Gemeinschaften (BEG) vor. Diese werden mit reduzierten Netztarifen und einer teilweisen Abgabenbefreiung gefördert.
Wie funktionieren diese Gemeinschaften?
Bei EEG schließen sich Personen auf lokaler Ebene als Produzenten und Verbraucher zusammen. Sie müssen dabei nicht Energie-autark sein, denn sie hängen weiterhin am Stromnetz. Um sich bei einer BEG zu beteiligen ist hingegen keine eigene Stromproduktion nötig. Man beteiligt sich dabei unabhängig vom Wohnort an einem Kraftwerk.
Was sagen die Parteien?
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) bezeichnete die Einigung als einen „enormen Schritt zur Klimaneutralität“. Für ÖVP-Staatssekretär Magnus Bruner ist es „das größte Energiepaket seit Jahrzehnten, vielleicht sogar aller Zeiten“. Und auch der Wiener SPÖ-Finanzstadtrat Peter Hanke lobte die Einigung als ökologisch und sozial gerecht.
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