Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben die Zivilrechtsprofessorin Christiane Wendehorst von der Uni Wien und die Ärztin Susanne Rabady von der Österreichischen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM) eingeladen.
Christian Sebesta, Facharzt für Innere Medizin vom Wiener Donauspital, kommt auf Einladung der SPÖ, der Verfassungs- und Europarechtler Konrad Lachmayer wurde von den Neos als Experte nominiert.
Die FPÖ hat den Salzburger Völker- und Verfassungsrechtsprofessor Michael Geistlinger eingeladen, der bereits beim Corona-Maßnahmengesetz für die Partei als Experte aufgetreten ist.
Das Expertenhearing beginnt um 14 Uhr und soll rund drei Stunden dauern. Anschließend verhandeln die Fraktionen unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiter. Dann wird der Gesundheitsausschuss über den Entwurf abstimmen.
Allianz bröckelt
Prinzipiell haben sich ÖVP, Grüne, SPÖ und Neos schon im Vorfeld darauf geeinigt, den Beschluss gemeinsam zu tragen. Bei den Neos hat aber bereits der zuständige Sprecher Gerald Loacker angekündigt, dagegen zu stimmen.
SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher bekannte sich am Freitag in einer Aussendung zur Impfpflicht an sich, die wegen "der völligen Überforderung und einem desaströsen Krisenmanagement der Regierung notwendig" sei.
Neben positiven Impfanreizen fordert die SPÖ aber eine andauernde Prüfung der Impfpflicht. Es müsse jedenfalls auch ein Schutzmechanismus verankert werden, "damit das Gesetz keinen Tag länger als unbedingt notwendig in Kraft bleibt", betont Kucher.
Welche Punkte noch umstritten sind
Umstritten sind neben der Maßnahme an sich auch etliche Details. Die Strafhöhe erscheint manchen Abgeordneten zu hoch. Diese liegt im abgekürzten Verfahren bei bis zu 600 Euro, im ordentlichen Verfahren bei bis zu 3.600 Euro, verhängt werden die Bußen vierteljährlich bei sogenannten "Impf-Stichtagen".
Weil im Begutachtungsverfahren aber die Befürchtung geäußert wurde, die Verwaltungsbehörden der Länder und die Justiz könnten mit dem Aufwand überfordert sein, wird überlegt, die Intervalle von drei auf sechs Monate auszudehnen. Damit wäre der erste Impf-Stichtag am 15. März, der zweite am 15. September. Der dazwischen, im Sommer, fiele aus.
Und noch ein Detail: Da die technische Umsetzung laut ELGA erst mit April möglich ist, muss auch geklärt werden, wie man bis dahin vorgeht.
Polizei soll kontrollieren
Kanzler Karl Nehammer und die grüne Klubchefin Sigrid Maurer haben zuletzt erklärt, es gebe die Möglichkeit, die Impfpflicht in einer Übergangsphase als Kontrolldelikt zu etablieren.
Die Polizei würde dann - ähnlich wie jetzt bei der 2-G-Regel - Impfzertifikate kontrollieren. Als Strafen werden 60 bis 90 Euro kolportiert. Das Gesundheitsministerium bestätigt das vorerst nicht.
FPÖ-Obmann Herbert Kickl befürchtet unterdessen, dass das Gesetz noch mittels Zwei-Drittel-Mehrheit auf Verfassungsebene gehoben werden könnte, was eine Bekämpfung vor dem VfGH schwierig machen würde.
Er forderte daher in einer Aussendung die Klubvorsitzenden von SPÖ und Neos zu einer Garantieerklärung für ihre Fraktionen auf, "dass sie nichts unterstützen, was das schwarz-grüne Impfzwang-Gesetz in den Verfassungsrang hebt."
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