Änderung bei Altersgrenze: Impfpflicht gilt wohl erst ab 18

Änderung bei Altersgrenze: Impfpflicht gilt wohl erst ab 18
Fahrplan zur Impfpflicht: Gesetzesentwurf wird am Wochenende finalisiert und am Montag im Ausschuss diskutiert - manche Punkte sind noch heftig umstritten.

Der Gesetzesentwurf zur Impfpflicht wird am Wochenende finalisiert, am Montag wird er im Gesundheitsausschuss behandelt und beschlossen. Am Donnerstag folgt dann der Beschluss im Plenum des Nationalrats. In den Bundesrat dürfte das Gesetz erst zwei Wochen später kommen - geplant ist die Sitzung am 3. Februar.

Was sich laut KURIER-Informationen jedenfalls ändern dürfte, ist die Altersgrenze bei der Impfpflicht: Es gab eine heftige Debatte um die Frage, wie die Unter-18-Jährigen zu behandeln sind. Der Entwurf sieht vor, dass die Impfpflicht ab 14 Jahren, also ab der Strafmündigkeit, beginnt. Hier dürften sich die Verhandler nun auf eine Altersgrenze von 18 Jahren verständigt haben.

Im Gesundheitsausschuss dürfte es am Montag noch einmal spannend werden: Jede Fraktion hat eine Expertin oder einen Experten eingeladen, die bzw. der ein Eingangsstatement hält und dann in zwei Runden die Fragen der Abgeordneten beantworten muss. Dieser Teil findet öffentlich statt und soll live auf der Parlamentshomepage übertragen werden.

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