„Hier könnte man sich ansehen, wie Corona-Management unaufgeregt und selbstverständlich funktioniert. Ohne eine Regierung, die völlig uneinheitlich agiert und vor allem ohne Opposition, die seit einem Jahr gegen die Impfung und alle anderen Maßnahmen Stimmung macht. Ich geniere mich für das Herumhampeln aller Verantwortlichen und bin überzeugt, dass das unserem Ansehen in der Welt sehr schadet.“
Während sich FPÖ-Chef Herbert Kickl nunmehr in einer „Diktatur“ wähnt, dürfte die SPÖ bei der Impfpflicht mitziehen. „Angesicht der dramatischen Entwicklung scheint das die einzig letzte Möglichkeit zu sein, um künftige Lockdowns zu verhindern“, sagt Parteichefin Pamela Rendi-Wagner. Türkis-Grün möchte die SPÖ für eine symbolische Zwei-Drittel-Mehrheit gewinnen. An sich reicht laut Juristen und Verfassungsdienst eine einfache Mehrheit im Parlament.
Ein konkretes Impfpflicht-Modell kann oder will noch keine Partei präsentieren. Der KURIER hat sich deshalb bei Experten umgehört. Gleich vorweg: Eine „Zwangsimpfung“ in dem Sinne, dass Menschen mit körperlicher Gewalt zur Spritze gezwungen werden, ist keine Option. Juristen und Mediziner plädieren für eine verwaltungsrechtliche Regelung. Durchgesetzt werden könnte diese auf verschiedene Arten.
Etwa, indem auf unbestimmte Zeit im öffentlichen Raum eine 2-G-Regel gilt. Wer ohne Impf- oder Genesungszertifikat im Café oder in einem Geschäft erwischt wird, muss Strafe zahlen. Freilich funktioniert das nur, wenn konsequent kontrolliert wird. 2-G könnte man auch auf den Arbeitsplatz ausdehnen. Was aber, wenn jemand auf Gastro und Co verzichtet, arbeitslos oder selbstständiger Unternehmer ist?
Effizienter wäre wohl, was Medizinrechtler Karl Stöger von der Uni Wien kürzlich im KURIER-Gespräch skizziert hat: Die Gesundheitsbehörden könnten das Impfregister mit dem Melderegister abgleichen. Ungeimpfte bekommen dann einen Brief mit einer Impf-Einladung. Wer dieser binnen einer bestimmten Frist nicht folgt, bekommt erst noch die Möglichkeit, sich zu rechtfertigen – etwa, wenn es gesundheitliche Gründe gibt, sich nicht impfen zu lassen. Ansonsten kommt ein Strafbescheid. Die Strafe kann mehrere Hundert Euro ausmachen. Denkbar wäre auch eine Kürzung von Beihilfen.
Eine deutlich härtere Gangart wäre, einen Straftatbestand einzuführen – Impfverweigerern könnte eine Haftstrafe drohen. Stöger rät davon ab: „Das Strafrecht greift dort, wo der Beitrag eines Einzelnen direkt zu einem Schaden führt. Bei einem einzelnen Ungeimpften sehe ich das nicht. In der Pandemie ist eher die Masse ausschlaggebend.“
Keine Option sind dem Vernehmen nach Selbstbehalte für Ungeimpfte, die wegen einer Covid-Infektion medizinisch behandelt werden. Dieses Konzept zu Ende gedacht würde bedeuten, dass man auch Raucher und Übergewichtige extra zur Kasse bitten müsste, weil sie durch ihr Verhalten das Gesundheitssystem mehr belasten als andere.
Kommentare