Lockdown und Impfung: Was auf Österreich zukommt
Und wieder wurde am Freitag ein Rekordwert an Neuinfektionen vermeldet: 15.809 neue Fälle waren es konkret. Die Zahl lag damit abermals über dem Schnitt der vergangenen sieben Tage von 13.189. Aktuell gibt es in Österreich somit in Summe 138.841 mit Corona Infizierte.
Auf den Intensivstationen werden derzeit 520 Patienten behandelt. Das ist eine Zunahme von 22 Patienten im Vergleich zu Donnerstag. Auf den Normalstationen befinden sich jetzt 2.871 Patienten. Das ist eine Zunahme von 84. Zudem gibt es 48 neue Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion zu vermelden. Damit hat die Pandemie bisher 11.951 Todesopfer in Österreich gefordert. So weit die Pandemie in ihren schrecklichen Zahlen.
Der nunmehr von der Regierung verhängte Lockdown ist der fünfte in Österreich – wenn man den Lockdown rund um die vergangenen Ostern für Ostösterreich mitrechnet. So oder so: Die Österreicher sind in Sachen Lockdown ja quasi bereits recht gut geübt.
Lockdown und Impfpflicht: Die Regierung reagiert spät, aber hart
Trotzdem hier ein allgemeiner Überblick.
Lockdown für alle ab Montag 00.00 Uhr
Der bundesweite Lockdown für alle wird generell rund um die Uhr gelten. Vorerst soll er erst einmal 20 Tage dauern. In zehn Tagen wird laut Regierung dann geprüft, ob das reicht oder nicht. Das heißt aber: der Lockdown ist vorerst also bis inklusive 12. Dezember vorgesehen. In Oberösterreich gilt er bis zum 17. Dezember.
Ungeimpfte bleiben unbefristet im Lockdown
Ein Punkt ist sehr wesentlich: Sollte der Lockdown für alle wegen sinkender Neuinfektionen und Intensivpatienten aufgehoben werden, so bleibt er sehr wohl für Ungeimpfte auch danach weiterhin bestehen.
Was man trotz Lockdown im Alltag darf
Man darf zur Arbeit. Man darf auch in den Supermarkt oder zum Arzt. Ein Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung ist ebenfalls erlaubt.
Kindergärten und Schulen bleiben offen
Schüler werden weiter Präsenzunterricht haben. Für alle Schulstufen gilt Maskenpflicht auch im Unterricht, für die Jüngeren (VS, MS, Unterstufe) reicht ein Mund-Nasen-Schutz, die Älteren brauchen FFP2-Masken.
Kinder dürfen ohne ärztliches Attest aber auch zu Hause bleiben. Es gibt vorerst kein flächendeckendes Distance-Learning. Kinder, die nicht in die Schule kommen, sollen sich aber über die durchgenommenen Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrerinnen und Lehrern informieren können. Auch die Kindergärten bleiben offen.
Freizeit und Sport: Details stehen noch aus
Wie schon bei vergangenen Lockdowns müssten die Freizeit- und Sporteinrichtungen der Logik entsprechend geschlossen bleiben. Details dazu muss Gesundheitsminister Mückstein noch präsentieren.
Welche Geschäfte weiterhin offen haben
Ab 22. November dürfen Geschäfte des täglichen Bedarfs für drei Wochen komplett offen halten, bei den anderen Händlern ist nur „Click & Collect“ sowie Abholung nach Vorbestellung möglich. Zu den Geschäften des täglichen Bedarfs zählen unter anderem Supermärkte, Drogerien und Apotheken, Postämter und Telekom-Shops.
Die Kultur wird wieder dichtgemacht
Bühnen, Museen, Kinos und alle weiteren Kulturinstitutionen sind ab Montag österreichweit wieder geschlossen, einzelne Häuser begannen bereits am Freitag oder am Wochenende mit der Schließzeit. Am Freitag trafen die Institutionen Vorkehrungen, damit Karteninhaber die Tickets umbuchen bzw. rückerstattet bekommen können.
Sie sorgen ebenso dafür, dass Produktionen wie in den Lockdowns zuvor auf anderen Wegen ihr Publikum finden: Im Konzerthaus plant man Streamingkonzerte, die Wiener Staatsoper will ihre „Don Giovanni“-Premiere nun im ORF-Hauptabend zeigen (5. Dezember, ORF III). Andere Produktionen und Premieren wurden bereits abgesagt.
Ab 1. Februar 2022 herrscht Impfpflicht
Österreich ist das erste EU-Land, das die Impfpflicht einführt. Ein Schritt, der international für Aufsehen sorgt. Bisher haben erst wenige Länder auf der Welt eine komplette Impfpflicht. Dazu zählen Tadschikistan, Turkmenistan, Vatikan, Indonesien, Mikronesien und Neukaledonien. Bevor es aber bei uns so weit ist, muss das Gesundheitsministerium einen Gesetzesentwurf erarbeiten. Bekannt ist: Es soll Verwaltungsstrafen geben. Aber wie sieht das genau aus? Wie wird die Impfung flächendeckend verabreicht? Für welche Personengruppen? Auch für Kinder? Und wer kontrolliert die Umsetzung?
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