Darf ich mein Kind im Lockdown in die Schule schicken?

Darf ich mein Kind im Lockdown in die Schule schicken?
Die Schulen bleiben offen. Schülerinnen und Schüler können aber auch ohne Attest daheim bleiben.

Ja, die Schulen und Kindergärten bleiben auch während des Lockdowns geöffnet - gleichzeitig appellieren aber Regierung wie Länder, die Kinder wenn möglich daheim zu betreuen.

  • In den Schulen gilt durchgehend Maskenpflicht: Kinder in Volksschulen, AHS-Unterstufen, Mittelschulen und Sonderschulen müssen zumindest einen Mund-Nasen-Schutz tragen, alle anderen Schüler sowie Lehrer eine FFP2-Maske.
    • Die Maske muss auch im Unterricht getragen werden, beim Lüften sind Maskenpausen einzuplanen.
    • Schularbeiten bzw. Tests sollen in der Lockdown-Phase grundsätzlich vermieden werden.
       
  • Der Stundenplan bleibt aufrecht. Kinder, die nicht in die Schule gehen wollen, dürfen aber daheimbleiben. Dafür reicht eine Entschuldigung der Eltern, ärztliches Attest ist keines nötig.
     
  • Es gibt kein flächendeckendes Distance Learning. Kinder, die nicht in die Schule kommen, sollen sich aber über die durchgenommenen Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrerinnen und Lehrern informieren können.
    • Sie können auch Lernpakete für daheim erhalten.
    • Falls sie die technischen Möglichkeiten haben und die Lehrer dies anbieten, können sie sich auch von daheim in den Unterricht "dazuschalten". Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
       
  • Wer in die Schule kommt, muss sich wie bisher dreimal die Woche testen lassen (ausgenommen sind nur Genesene).
    • Gibt es einen Infektionsfall, müssen alle anderen Schüler fünf Tage lang täglich zumindest einen Antigentest durchführen.
       
  • Neu dazugekommene Regel: Klassen sollen künftig bundesweit ab dem zweiten Corona-Infektionsfall für mindestens fünf Tage ins Distance Learning geschickt werden. Darauf haben sich Bildungs- und Gesundheitsministerium am verständigt, hieß es gegenüber der APA am Dienstag. 

Hohe Inzidenz

Laut Zahlen der AGES liegt die Inzidenz bei den Fünf- bis 14-Jährigen in allen Bundesländern derzeit in etwa doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung. Bei den Inzidenzen gibt es aber enorme Unterschiede zwischen den Ländern: So liegt die 7-Tage-Inzidenz bei den Fünf- bis 14-Jährigen derzeit etwa in Salzburg bei 3.055 und in OÖ bei 2.844, während sie in Wien 1.046 beträgt.

Faßmann: An Schule nicht nur Betreuung, sondern Unterricht

"Insgesamt froh" über die für die Schulen getroffene Regelung zeigte sich Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) kurz vor dem Lockdown. Diese komme sowohl Eltern als auch Schülern und Lehrpersonen entgegen: "Es gibt keine Form des hybriden Unterrichts, wo Lehrerinnen und Lehrer gleichzeitig Distance Learning betreuen müssen und auch Präsenzunterricht haben", meinte Faßmann. Er erläuterte die ab Montag geltenden Regeln im Gespräch mit der APA.

"Das Wesentliche ist: Die Schule ist offen, sie sorgt nicht nur für Betreuung, sondern auch für Unterricht", betonte der Minister. Abgesichert werde der Betrieb durch die gesetzten Maßnahmen. Gleichzeitig könne man die Klassen entdichten - jene Eltern, für die Homeoffice möglich ist, könnten ihre Kinder auch daheim lassen, wenn sie dies wollen.

Distance Learning sei demnach nur dann möglich, wenn etwa eine ganze Klasse daheimbleibe, ergänzte Faßmann. Wenn die technischen Möglichkeiten vorhanden sind, könne außerdem auch ein synchroner Hybridunterricht stattfinden, bei dem der Präsenzunterricht per Kamera nachhause übertragen wird.

Bei den Schularbeiten bzw. Tests gibt es zwar die grundsätzliche Vorgabe, diese während der Lockdownphase nicht stattfinden zu lassen. Wenn aber etwa praktisch alle Schüler anwesend seien bzw. sie unaufschiebbar sind, könnten sie durchgeführt werden. "Man kann sie aber auch ganz entfallen lassen, wenn anderweitig eine gesicherte Leistungsbeurteilung möglich ist."

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