Corona-Maßnahmen: Was ab Februar gilt und wer betroffen ist
Trotz anhaltend hoher Zahlen an Neuinfektionen setzt die Bundesregierung im Februar Lockerungsschritte. In manchen Bereichen wird hingegen ab morgen nachgeschärft. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den bevorstehenden Änderungen:
Warum wird der Grüne Pass von etwa 320.000 Österreichern am Dienstag ungültig?
Mit 1. Februar 2022 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate (Grüner Pass) in Österreich. Die erste Impfserie (zwei Impfungen oder Genesung und Impfung) ist künftig nur mehr 180 Tage, also sechs Monate, gültig. Bisher war die Gültigkeit der Impfung nach dem zweiten Stich neun Monate gegeben.
Gilt die Änderung auch für den Drittstich?
Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (drei Impfungen oder Genesung und zwei Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig. Ausgenommen sind auch Personen unter 18 Jahren. Ihr Impfzertifikat ist 210 Tage, also sieben Monate, gültig. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.
Wie wurden Betroffene informiert?
Die Änderung der Geltungsdauer wurde bereits im November vom Gesundheitsministerium bekanntgegeben. Betroffene seien unter anderem in der Grüner-Pass-App über Push-Meldungen informiert worden. Wer diese deaktiviert hat, hat die Nachricht jedoch nicht bekommen. Laut Ministerium seien zudem "laufend" Erinnerungsschreiben für die dritte Impfung ausgesendet worden. Diese werden auch im Februar weiterhin versandt.
Welche Auswirkungen hat die Änderung für die Betroffenen?
Personen, die ihren Booster nicht rechtzeitig erhalten haben, verfügen ab morgen über keinen gültigen 2-G-Nachweis mehr. Aktuell ist dieser noch in vielen Bereichen Pflicht. Im Zuge der nächsten Lockerungsschritte wird die 2-G-Regel zum Auslaufmodell.
Was ändert sich im Februar in Handel, Tourismus und Gastronomie?
Ab 5. Februar wird die Sperrstunde auf 24 Uhr zurückverlegt. So auch für Kultur- oder Sportveranstaltungen Die Veranstaltungskapazität wird von 25 auf 50 Personen erhöht. Im Zuge der nächsten Lockerungsschritte fällt in vielen Bereichen künftig die 2-G-Regelung. Ab 12. Februar wird im Handel die 2-G-Verpflichtung aufgehoben. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen.
Ab 19. Februar ist in Gastronomie und Tourismus 3-G wieder ausreichend. Wer nicht geimpft oder genesen und älter als zwölf Jahre ist, braucht vorzugsweise einen PCR-Test (in der Gastronomie 48 Stunden gültig). Ist keiner verfügbar, reicht ein Antigen-Test, der 24 Stunden gültig ist.
Sind 2-G-Maßnahmen bei Omikron nicht mehr wirksam?
Aktuelle Daten der Simulationsforscher Martin Bicher, Claire Rippinger und Niki Popper zeigen für die 2-G-Regel „eine um circa 50% reduzierte Wirksamkeit gegenüber der Delta-Variante“. Die 2-G-Regel habe durch Omikron zwar an Effektivität verloren, sie sei jedoch keinesfalls wirkungslos. Ausschlaggebend sei die "Akzeptanz für die Einhaltung“. Auch im aktuellen GECKO-Report wird an der guten Wirksamkeit der 2-G-Zutrittsregel festgehalten. Mit entsprechender Durchsetzung wird geschätzt, dass 2-G-Maßnahmen „die durchschnittliche Anzahl der Infektionen aktuell um 47%“ reduzieren.
Gibt es Änderungen in den Schulen und am Arbeitsplatz?
Derzeit wird an den Schulen dreimal pro Woche getestet und in den Klassen gilt Maskenpflicht. Aktuell scheinen Lockerungen angedacht, Details sollen aber erst kommende Woche mitgeteilt werden. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin 3-G. Da das PCR-Testsystem in einigen Bundesländern am Limit steht, reichen wieder die mittels QR-Code hochgeladenen Antigen-Wohnzimmertests für die 3-G-Regel.
Was hat die kürzere Geltungsdauer mit Saisonkarten von Skigebieten zu tun?
Laut dem Systemanbieter Skidata könnten am 1. Februar bis zu 270.000 in Österreich registrierte Skipässe tatsächlich von der Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Grünen Passes betroffen sein. Wer eine Saisonkarte hat und noch nicht den dritten Stich, sollte sich sicherheitshalber noch einmal registrieren lassen.
Wie ist der Impfstatus der Österreicher?
Mit 30. Januar wurden insgesamt 17.552.041 Impfdosen verabreicht, davon haben 4.394.421 Menschen eine dritte Dosis erhalten. 6.477.233 Menschen haben ein aktives Impfzertifikat (72,51% der Gesamtbevölkerung sowie 76,21% der impfbaren Bevölkerung). 6.749.546 Menschen haben zumindest eine Impfung bekommen (75,56% der Gesamtbevölkerung sowie 79,42% der impfbaren Bevölkerung). Die höchste Impfquote im Bundesländervergleich hat das Burgenland mit 78,1%, die niedrigste Impfquote hat Oberösterreich mit 68,2 Prozent.
Über Lockerungen können Sie auch in Bosnisch/Kroatisch/Serbisch und Türkisch lesen:
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